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Politik: Der Bundesrat regiert mit

Für die Bundesregierung ist er ein großes Hindernis, die Ministerpräsidenten verteidigen ihn als große Errungenschaft: der Artikel 23 des Grundgesetzes, der das BundLänder-Verhältnis in der Europapolitik regelt. Er gibt dem Bundesrat ein Mitwirkungsrecht in europäischen Angelegenheiten, ja beteiligt die Länder sogar an der Willensbildung der Bundesregierung auf all den Feldern, auf denen die Länder innerstaatlich zuständig sind – also vor allem Kultur und Bildung.

Für die Bundesregierung ist er ein großes Hindernis, die Ministerpräsidenten verteidigen ihn als große Errungenschaft: der Artikel 23 des Grundgesetzes, der das BundLänder-Verhältnis in der Europapolitik regelt. Er gibt dem Bundesrat ein Mitwirkungsrecht in europäischen Angelegenheiten, ja beteiligt die Länder sogar an der Willensbildung der Bundesregierung auf all den Feldern, auf denen die Länder innerstaatlich zuständig sind – also vor allem Kultur und Bildung. Hier muss die Meinung des Bundesrats von der Regierung sogar „maßgeblich berücksichtigt“werden. Wo Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, geht die Vertretung in Brüssel sogar vom Bund auf einen Vertreter der Länder über. In beiden Fällen aber, so heißt es in dem Artikel, sei die „gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes“ zu wahren. Tsp

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