zum Hauptinhalt

Politik: Der DDR-Verteidigungsminister greift an

Heinz Keßler klagt gegen das Bundesfinanzministerium. Er will eine Entschädigung als Wehrmachtsdeserteur

Von Matthias Schlegel

Der frühere DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler ist wieder vor Gericht – doch diesmal nicht als Angeklagter, sondern als Kläger. Sein Gegner vor dem Kölner Verwaltungsgericht ist am Mittwoch das Bundesfinanzministerium. Der am 18. November 1989 aus dem Amt geschiedene Armeegeneral beschuldigt die Ministerialen, ihm eine Entschädigung als Wehrmachtsdeserteur vorzuenthalten. Hintergrund ist, dass Keßler als Wehrmachtssoldat zu Beginn des Ostfeldzuges 1941 zur Roten Armee übergelaufen war. 1997 hatte die Bundesregierung in einem Erlass jenen Personen, die während des Zweiten Weltkriegs wegen „Fahnenflucht“, „Wehrkraftzersetzung“ oder „Kriegsdienstverweigerung“ verurteilt worden waren, eine Einmalzahlung von 7500 Mark (3834,68 Euro) zugestanden. Daraufhin hatte auch Keßler eine solche Entschädigung beantragt. Sie wurde ihm aber von der Oberfinanzdirektion Köln verweigert, weil Keßler vom NS-Regime nicht verurteilt worden sei. Keßler zog vor Gericht.

Prozessatmosphäre ist dem einstigen Mitbegründer der DDR-Jugendorganisation FDJ und engen Kampfgefährten Erich Honeckers nicht fremd: Im September 1993 war Keßler, der seit 1986 Mitglied des SED-Politbüros war, in Berlin wegen der Todesschüsse an der Grenze zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits 860 Tage Untersuchungshaft abgesessen, und er wurde am gleichen Tag – gemeinsam mit seinem Minister-Stellvertreter Fritz Streletz – freigelassen. Die Existenz eines Schießbefehls hatte er stets geleugnet.

Es bleibt abzuwarten, ob der frühere DDR-Verteidigungsminister am Mittwoch selbst im Kölner Gericht auftaucht – rüstig ist der 84-Jährige jedenfalls noch.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false