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Politik: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden - Bundeswehr muß Bewerbungen von Frauen schon bald akzeptieren

Die Bundeswehr darf voraussichtlich künftig die Bewerbung von Frauen für den Militärdienst nicht mehr kategorisch ablehnen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg fällte am Dienstag im Fall einer britischen Köchin ein Urteil, nach dem nur in eng begrenzten Ausnahmen Frauen der freiwillige Dienst in den Streitkräften verweigert werden kann.

Die Bundeswehr darf voraussichtlich künftig die Bewerbung von Frauen für den Militärdienst nicht mehr kategorisch ablehnen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg fällte am Dienstag im Fall einer britischen Köchin ein Urteil, nach dem nur in eng begrenzten Ausnahmen Frauen der freiwillige Dienst in den Streitkräften verweigert werden kann.

Für den Fall der Köchin lag eine solche Ausnahme vor, da sie sich bei der Sturminfanterie - den Royal Marines - beworben hatte, als deren Mitglied sie möglicherweise auch an Kampfeinsätzen hätte teilnehmen müssen. Im Falle der deutschen Elektronikerin Tanja Kreil, die sich bei einer Instandssetzungseinheit der Bundeswehr beworben hat, plädierte der Generalstaatsanwalt Antonio La Pergola für ihre Zulassung.

In dem Urteil zum Fall der Britin Angela Sirdar, die zunächst Köchin der Streitkräfte war und sich später vergeblich bei den Royal Marines bewarb, kam der EuGH zu dem Schluss, dass "es zwar Sache der Mitgliedstaaten sei, die Entscheidungen über die Organisation ihrer Streitkräfte zu erlassen". Diese Entscheidungen dürften "(von ganz bestimmten Ausnahmefällen abgesehen) jedoch nicht vom Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts ausgenommen" werden. In der Europäischen Union gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu einer Beschäftigung.

Die Royal Marines stellen nach Auffassung des Gerichts insofern eine Ausnahme dar, als die Organisation der Truppe auf dem Grundsatz der allseitigen Verwendbarkeit beruhen. Jeder einzelne, auch der Koch, muß jederzeit in der Lage sein zu kämpfen. Großbritannien hatte in seiner Begründung geltend gemacht, dass es sich um die Integration von Frauen in die Streitkräfte bemühe und nur die Sturminfanterie eine Ausnahme bilde. In der Royal Air Force stünden 96 Prozent der Stellen Frauen offen, 74 Prozent in der Marine und 70 Prozent beim Heer.

Der Argumentation, dass ein Abweichen vom Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen nur ausnahmsweise zulässig sei, bediente sich Generalstaatsanwalt La Pergola in seinem Schlussantrag zum Fall Kreil. Der generelle Ausschluss von Frauen aus der Bundeswehr stehe der EU-Gleichstellungsrichtlinie entgegen, befand er. Die Abweisung der Bewerbung Kreils lasse sich "aber nur rechtfertigen, wenn nachgewiesen werden könne, dass das männliche Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung für die Verwendung in sämtlichen Kampfeinheiten sei." Diesen Nachweis habe die Bundesregierung nicht erbracht.

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