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Der ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy hatte wegen der Weitergabe seiner älteren Bundestags-Daten an die Ermittlungsbehörden Beschwerde eingelegt.

© dpa

Der Fall Edathy und Daten im Bundestag: Parteiexperten wollen Verkürzung der Speicherdauer

Parteiexperten sind sich einig: Die Datenspeicherung im Bundestag muss deutlich verkürzt werden. Und auf Wunsch der SPD soll der Umgang mit Abgeordnetendaten auch Gegenstand des Edathy-Untersuchungsausschusses werden.

Wahrscheinlich hätten viele schon früher gegen die Datenspeicherei aufbegehrt – wenn sie davon gewusst hätten. Doch es bedurfte erst der Kinderporno-Affäre um den früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy und dessen Beschwerde über die Weitergabe lang zurückliegender Internet- und E-Mail-Korrespondenz an Ermittlungsbehörden, um die Abgeordneten auf den Plan zu rufen.

„Wir sollten den Fall Edathy zum Anlass nehmen, um die Speicherung und Herausgabe von Daten im Bundestag sorgfältig zu beleuchten“, sagte die Innenexpertin und Vize-Vorsitzende der SPD-Fraktion, Eva Högl, dem Tagesspiegel. Drei Monate lang werden im Bundestag die Verbindungsdaten der Abgeordneten gespeichert. Das betrifft nicht nur Internetabfragen, sondern auch herunter geladene Dateien und E-Mail-Kontakte – und das, obwohl oberste Gerichte eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung untersagen.

Experten: Drei Monate sind zu lang

Am Mittwoch beschäftigten sich die Obleute der Parlamentskommission für Informationstechnik mit dem Thema. Der Tenor war parteiübergreifend klar: Die Speicherung von Verbindungsdaten müsse „auf das technisch absolut Notwendige verkürzt“ werden. Und über die davon zu trennenden Speicherfristen für individuelle Datensicherungen, also so genannte „Back-Ups“ für alle Fälle, sollte künftig jeder Abgeordnete selber entscheiden können, schlug die Grünen-Politikerin Steffi Lemke vor.

Auch Högl findet die bisherige Speicherfrist von drei Monaten zu lang. Zudem stört es sie „ganz gewaltig“, dass die Telekommunikationsfirmen ihre Datenweitergabe offenbar unterschiedlich praktizierten. Dass es dafür bisher keine gesetzliche Grundlage gebe, sei beunruhigend.

CSU-Politiker nennt Aufregung "belustigend"

Der CSU-Politiker Hans- Peter Uhl dagegen nannte die Aufregung „belustigend“. Die gleichen Abgeordneten, die sich politisch gegen die Vorratsdatenspeicherung echauffiert hätten, seien „gottfroh“ gewesen, selber im Notfall auf eigene gespeicherte Daten zurückgreifen zu können. Die Widersprüchlichkeit ihres Tuns sei manchen erst jetzt bewusst geworden.

Högl kündigte an, die Speicherung der Verbindungsdaten auch zum Gegenstand des geplanten Edathy-Untersuchungsausschusses machen zu wollen. Über die Einsetzung dieses Ausschusses berät der Bundestag an diesem Donnerstag. Högl erwartet, dass der Antrag in den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wird. Dort könne man über die „Feinheiten“ reden. Mit der Konstituierung sei nicht vor Ende Juni zu rechnen.

Regierungsfraktionen wollen größeren Ausschuss

Denkbar ist, dass sich Union und SPD für einen größeren Ausschuss stark machen als bisher vorgesehen. Mit sechs Mitgliedern seien die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag kaum widerzuspiegeln, ist zu hören. Den ihr zustehenden Vorsitz des Unterausschusses werde die SPD wahrnehmen, sagte die Innenexpertin. Allerdings sei noch nicht entschieden, wer für die Sozialdemokraten im Ausschuss mitarbeiten werde. Sie selber sei der Auffassung, dass die wichtigen Fragen bereits im Innenausschuss beantwortet worden seien, sagte Högl. Dies sei aber kein Grund, im Untersuchungsausschuss nicht engagiert mitzuarbeiten.

Hoffnung für Edathy

Edathy kann sich derweil Hoffnung machen, mit seiner Beschwerde gegen Razzien bei ihm zuhause und in seinen Büros durchzudringen. Ein nun bekannt gewordener Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Februar verbietet vorerst die Auswertung des bei einer Durchsuchung entdeckten Materials in einem ähnlichen Fall. Der Beschwerdeführer hatte 2007 eine DVD mit so genannten Posing-Bildern gekauft, auf denen Kinder Geschlechtsteile zur Schau stellen oder sexualbetonte Körperhaltungen einnehmen. Der Besitz solcher Bilder ist aber erst seit 2008 strafbar.

Edathy beruft sich darauf, die von ihm erworbenen Filme und Fotos nackter Kinder seien ebenfalls legal, weshalb die Ermittler darauf keinen Kinderporno-Verdacht hätten stützen dürfen. Ein Verbotsgesetz ist vorgesehen, der Entwurf wird aber noch in Bund und Ländern abgestimmt. Auch damit könnte Edathy nicht belangt werden, da Strafgesetze nicht rückwirkend gelten. Und Karlsruhe hat in dem Parallelfall eine einstweilige Anordnung erlassen, wie sie auch Edathy will. Das bedeutet aber nur, dass der Dringlichkeit der Fälle Rechnung getragen wurde. Ob die Beschwerde Erfolg haben wird, ist offen. Nach den Maßstäben der Richter ist sie jedenfalls nicht „offensichtlich unbegründet.“ Eine Entscheidung im Fall Edathy wird nächste Woche erwartet. Zuständig ist eine Kammer um Richter Peter Müller, den früheren saarländischen Regierungschef.

Es ist bekannt, dass die Richter bei den Anlässen für Hausdurchsuchungen kritisch sind. Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an. So hatte Edathy sein Material bei einer Firma bestellt, die auch verbotene Kinderpornografie im Angebot hatte. Zudem haben die zuständigen Staatsanwälte bisher noch nicht über die Strafbarkeit der Bestellungen entschieden. Sie sehen darin Bilder „im Grenzbereich zur Kinderpornografie“. Die Verfassungsrichter betonen auch, es sei der Staatsanwaltschaft „nicht verwehrt“, in der Zwischenzeit anderweitige Ermittlungen in dem Fall anzustellen.

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