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Viele warten wieder auf eine Erklärung des Bundespräsidenten.

© AFP

Der Fall Wulff: Der Rückhalt für den Bundespräsidenten schwindet

Die Forderungen nach einer neuen Erklärung nehmen zu, die Zahl der Unterstützer nimmt ab. Was bedeutet das für den Bundespräsidenten?

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Um den Kredit geht es längst nicht mehr – auch wenn noch immer nicht klar ist, ob Christian Wulff als damaliger niedersächsischer Regierungschef gegen das Ministergesetz verstoßen hat. Auch gegen seinen ehemaligen Sprecher Olaf Glaeseker wurde inzwischen wegen Urlaubsaufenthalten bei einem befreundeten Unternehmer Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft überprüft, ob ein Anfangsverdacht der Vorteilsnahme besteht. Für Wulff noch gefährlicher ist aktuell der Vorwurf, er habe in die Pressefreiheit eingegriffen. Nachdem am Montag bekannt geworden war, dass Wulff versucht hatte, die „Bild“-Zeitung an der Veröffentlichung eines Artikels zu hindern, melden sich jetzt weitere Journalisten mit dem Vorwurf, Wulff habe auch sie bei kritischen Artikeln bedrängt.

Wie schwer wiegt der Versuch des

Staatsoberhaupts, ihm unangenehme

Berichterstattung zu verhindern?

Die Pressefreiheit gehört zu den zentralen Werten der Demokratie und ist im Grundgesetz verankert. Aufgabe des Bundespräsidenten ist es, diesen Wert nicht nur in Sonntagsreden zu propagieren, sondern auch in seinem eigenen Handeln zu respektieren. Schon die Intervention gegen Recherchen der „Bild“-Zeitung wegen seines Hauskredits wirft ein schlechtes Licht auf den Amtsinhaber. Doch Wulff hat nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten auch in weiteren Fällen versucht, Berichte zu verhindern. Damit ist ihm die erklärende Ausrede verbaut, er habe in einem Einzelfall im Eifer des Gefechts die Nerven verloren. Das einhellig vernichtende Urteil der Kommentatoren über den Versuch der Einflussnahme hängt sicher auch damit zusammen, dass die Presse die Voraussetzungen ihrer Arbeit grundsätzlich verteidigt und solch einen Regelverstoß nicht tolerieren kann.

Von wem hängt es ab, wie lange

Christian Wulff noch im Amt bleibt?

Juristisch gesehen kann er allein darüber entscheiden, ob er weitermacht. Auch sein Vorgänger Horst Köhler war ja aus eigenem Antrieb zurückgetreten. Das Grundgesetz (Artikel 61) sieht nur die Möglichkeit vor, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten absetzt. Allerdings müsste eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag oder Bundesrat das Karlsruher Gericht zu einem Verfahren auffordern, wenn der Präsident in gravierender Weise gegen Bundesgesetze oder das Grundgesetz verstoßen hätte, was keine ernst zu nehmende politische Kraft behauptet. Allerdings dürfte es für Wulff politisch sehr eng werden, wenn die Koalition und vor allem die Bundeskanzlerin von ihm abrücken. Das auffällige Schweigen wichtiger Koalitionspolitiker zu den jüngsten Vorwürfen ist kein gutes Zeichen für das Staatsoberhaupt.

Wer hat gegenwärtig Interesse an einem Rücktritt des Bundespräsidenten?

Für Angela Merkel würde es eine Niederlage bedeuten, wenn innerhalb eines Jahres der zweite von ihr erkorene Bundespräsident scheitern würde. Zudem ist die Mehrheit von Schwarz-Gelb in der Bundesversammlung nur noch sehr knapp. Schon Wulff war erst im dritten Wahlgang erfolgreich, das Risiko wäre hoch, mit einem neuen Kandidaten des bürgerlichen Blocks zu scheitern. Auf der anderen Seite kann die CDU-Chefin kein Interesse daran haben, dass die Kritik an Wulff die Chancen der Union in den Landtagswahlen von Schleswig-Holstein im Mai und in Niedersachsen im Januar 2013 schmälert.

Auch die Möglichkeit der Kanzlerin, nach einem Wulff-Rücktritt einen überparteilichen Kandidaten vorzuschlagen. ist nicht ohne Tücken: Da jede Präsidentenwahl immer auch als politisches Signal gedeutet wird, müsste die FDP dies als faktische Aufkündigung der Koalition auffassen. Dazu kommt: Joachim Gauck, der als rot-grüner Kandidat bei der letzten Wahl auch im bürgerlichen Lager Anhänger fand, dürfte es diesmal schwer haben. Seine damaligen Unterstützer nehmen ihm übel, dass er die Kritiker des Finanzkapitalismus als romantische Spinner abtat.

Ein natürlicher neuer Kandidat von SPD und Grünen ist noch nicht in Sicht. Beide Parteien haben ohnehin ein Interesse daran, dass sich die Affäre um Wulff länger hinzieht. Sie rechnen damit, dass sie nach dem erwarteten Wahlsieg in Schleswig-Holstein eine sichere Mehrheit in der Bundesversammlung haben und nicht auf Stimmen etwa der Freien Wähler oder der Linkspartei angewiesen wären.

Wie sind gegenwärtig die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung?

Nach einem Rücktritt Wulffs müsste die Bundesversammlung zusammentreten, spätestens nach 30 Tagen, einberufen von Bundestagspräsident Norbert Lammert. Die Bundesversammlung setzt sich zur Hälfte aus allen Bundestagsabgeordneten zusammen und zur anderen Hälfte aus Landtagsabgesandten – darunter können auch Personen sein, die nicht einem Landesparlament angehören, aber dort gewählt wurden. Die Mehrheitsverhältnisse sind knapp: Mindestens 621 der 1240 Stimmen braucht ein Kandidat in den ersten beiden Wahlgängen, die schwarz-gelbe Koalition hat nach unterschiedlichen Berechnungen derzeit 622 bis 624 Stimmen. Das hängt damit zusammen, dass vor der Wahl der Abgesandten der Landtage nicht klar ist, auf welche Partei am Ende der jeweils letzte zu vergebende Sitz des Landtagskontingents fällt. So haben in NRW sowohl CDU als auch SPD rechnerisch Anspruch auf diesen Sitz, in Baden-Württemberg CDU und Grüne. Der Onlinedienst „election.de“ rechnet mit 485 bis 487 Unions-Vertretern und 137 FDP-Mitgliedern, die Fachleute von „wahlrecht.de“ teilen der Union 486 bis 488, den Liberalen 136 Mitglieder der Bundesversammlung zu. Das ist möglicherweise zu knapp für einen schwarz-gelben Kandidaten, denn es ist immer mit Abweichlern oder erkrankten Mitgliedern zu rechnen. Die SPD käme derzeit auf 329 oder 330 Mitglieder, die Grünen würden 146 oder 147, die Linke 125 Vertreter stellen. Dazu kommen zehn Freie Wähler aus Bayern, drei NPD-Vertreter, zwei Berliner Piraten und ein Mitglied vom Südschleswigschen Wählerverband.

Verletzte die Veröffentlichung von Wulffs Nachricht an „Bild“-Chef Diekmann das Persönlichkeitsrecht des Bundespräsidenten?

Menschen verkehren in einer vertraulichen Sphäre, auch als Bundespräsident und Chefredakteur. Wer nichtöffentlich Gesagtes heimlich aufzeichnet oder solche Aufnahmen anderen zugänglich macht, kann bestraft werden. Allerdings muss unterschieden werden. Wer auf eine Mailbox spricht, weiß, dass er auf Band spricht – und er weiß auch, dass andere es hören könnten. Der Schutz des Strafrechts entfällt damit. Was bleibt, sind die Persönlichkeitsrechte. Danach soll Vertrauliches vertraulich bleiben können. Theoretisch wäre also denkbar, dass Wulff juristisch gegen die Weitergabe seiner Mailbox-Ansage vorgeht. Richter würden allerdings die Pressefreiheit dagegenhalten. Medien dürfen berichten, wenn sich ein Staatsoberhaupt kritikwürdig verhält – und sie müssen ihre Vorwürfe belegen dürfen. Klagen von Wulff wären deshalb aussichtslos.

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