zum Hauptinhalt

Politik: Der Fiskus gewinnt

Das im Bundeskabinett beschlossene Steueränderungsgesetz sieht eine ganze Reihe Neuregelungen vor, die alle dazu führen werden, dass Einkommensbezieher ab 2007 höhere Steuern zahlen müssen. Wessen jährlich zu versteuerndes Einkommen 250 000 Euro (Verheiratete: 500 000 Euro) übersteigt, der wird mit 45 statt 42 Prozent, der so genannten Reichensteuer , belastet.

Das im Bundeskabinett beschlossene Steueränderungsgesetz sieht eine ganze Reihe Neuregelungen vor, die alle dazu führen werden, dass Einkommensbezieher ab 2007 höhere Steuern zahlen müssen. Wessen jährlich zu versteuerndes Einkommen 250 000 Euro (Verheiratete: 500 000 Euro) übersteigt, der wird mit 45 statt 42 Prozent, der so genannten Reichensteuer , belastet. Ausgenommen sind dabei alle Gewinneinkünfte. Wer bisher die Kosten seines Arbeitsweges als Werbungskosten (Pendlerpauschale) geltend gemacht hat, muss ab 2007 darauf verzichten, wenn er weniger als 20 Kilometer zur Arbeit fährt. Wer einen längeren Fahrtweg hat, darf über diesem Wert liegende Strecken als Werbungskosten mit 30 Cent pro Kilometer absetzen. Kindergeld oder einen steuerlichen Kinderfreibetrag erhält ab 2007 nur noch, wessen Kinder jünger als 25 Jahre und nicht wie bisher 27 Jahre alt sind. Heute 25- bis 27-Jährige sollen von der Neuregelung nicht betroffen sein. Heute 24-Jährige werden bis zur Vollendung ihres 26. Lebensjahr berücksichtigt. Der steuerliche Sparerfreibetrag soll außerdem von heute 1370/2740 Euro (ledig/verheiratet) auf 750/1500 Euro reduziert werden. Damit bleiben Kapitalanlagen von rund 25 000/50 000 Euro bei einem Zinssatz von 3 Prozent steuerfrei. Der Pauschalabzug für häusliche Arbeitszimmer von 1250 Euro wird abgeschafft, auch die Bergmannsprämie entfällt. asi

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false