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DER GERICHTSHOF: Letzte Instanz gegen Deutschland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in den Unterzeichnerstaaten, darunter Deutschland. Wer eine Konventionsverletzung behauptet, kann sich an den EGMR wenden, wenn er sich in seinem Land erfolglos durch die Instanzen geklagt hat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in den Unterzeichnerstaaten, darunter Deutschland. Wer eine Konventionsverletzung behauptet, kann sich an den EGMR wenden, wenn er sich in seinem Land erfolglos durch die Instanzen geklagt hat. So zog etwa der frühere DDR- Staats- und Parteichef Egon Krenz nach Straßburg. Bekannt ist auch der Fall Görgülu, bei dem es um Umgangsrechte eines türkischen Vaters mit seinem Kind ging. Magnus Gäfgen wirft dem deutschen Staat vor, er habe gegen das Folterverbot (Art. 3 EMRK) und sein Recht auf ein faires Verfahren

(Art. 6) verstoßen. EGMR-Urteile sind nicht bindend, aber die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, sie zu befolgen. So sind EGMR-Urteile als Grund für die Wiederaufnahme von Strafverfahren in der deutschen Strafprozessordnung verankert worden. Deutschland wurde bereits 2006 wegen Verstoßes gegen das Folterverbot verurteilt, weil es den Einsatz von Brechmitteln bei Drogendealern gebilligt hat. Amtierende deutsche Richterin ist die Ex-Bundesverfassungsrichterin Renate Jäger. Ihre Kammer ist mit der Gäfgen-Beschwerde befasst. Die unterlegene Partei kann gegen das Urteil Widerspruch erheben. neu

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