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Politik: Der Kronzeuge soll wieder ins Gesetzbuch Ministerin Zypries gibt Union offenbar nach

Berlin - Sie sei verfassungswidrig, habe in der Praxis nichts gebracht und unterlaufe den Anspruch eines Angeklagten auf ein faires Verfahren – so verteufeln ihre Gegner die Kronzeugenregelung. Ohne sie sei der Kampf gegen die organisierte Kriminalität und gegen den Terrorismus ein fast hoffnungsloses Unterfangen, beschwören die Befürworter das Instrument.

Berlin - Sie sei verfassungswidrig, habe in der Praxis nichts gebracht und unterlaufe den Anspruch eines Angeklagten auf ein faires Verfahren – so verteufeln ihre Gegner die Kronzeugenregelung. Ohne sie sei der Kampf gegen die organisierte Kriminalität und gegen den Terrorismus ein fast hoffnungsloses Unterfangen, beschwören die Befürworter das Instrument. Die Kronzeugenregelung, eingeführt 1989 in Zeiten der Roten Armee Fraktion (RAF), war stets ein ideologisch hoch umkämpftes Mittel des Rechtsstaates. Jetzt haben sich die Unterhändler von Union und SPD offenbar darauf geeinigt, die Kronzeugenregelung, die unter der Regie der rot-grünen Koalition 1999 ausgelaufen war, im Falle einer großen Koalition wieder einzuführen.

Wie der Tagesspiegel aus Verhandlungskreisen erfuhr, haben sich die Rechtsexperten im Rahmen der Koalitionsverhandlungen in ihrer Arbeitsgruppe darauf verständigt, eine Kronzeugenregelung nicht für spezielle Taten – etwa in den Bereichen Terrorismus oder organisierte Kriminalität –, sondern als generelle Regelung wieder einzuführen. Die bisherige und auch designierte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), die die SPD in der Arbeitsgruppe anführt, ist damit dem Begehren der Union entgegengekommen. Zwar gehen die Parteien davon aus, dass diese Vereinbarung so am Schluss auch in der Koalitionsvereinbarung stehen wird. Aber noch sind die Gespräche nicht beendet, denkbar sind also noch Debatten zu anderen Fragen der Rechtspolitik, die den erreichten Verhandlungsstand zurückdrehen könnten. Weder in der Union noch bei der SPD wollte man sich zu der Einigung äußern, man habe Stillschweigen über die Ergebnisse vereinbart, hieß es.

Bereits 2002, in den Koalitionsverhandlungen zur zweiten Amtszeit von Rot- Grün, hatte der damalige Innenminister Otto Schily (SPD) die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung gefordert. Er scheiterte am Widerstand der Grünen und an der Skepsis in der SPD. Die Union fordert die Wiedereinführung schon seit langem. Mit der Regelung wird einem Angeklagten Strafmilderung zugestanden, wenn er gegen andere Angeklagte relevante Aussagen macht.

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