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Politik: Der Sachverständigenrat

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, der so genannte Umweltrat, ist ein Beratungsgremium der Bundesregierung und wurde von dieser im Dezember 1971 eingerichtet. Das Expertengremium soll die Umweltsituation und -politik begutachten und Fehlentwicklungen sowie Möglichkeiten zu deren Vermeidung aufzeigen.

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, der so genannte Umweltrat, ist ein Beratungsgremium der Bundesregierung und wurde von dieser im Dezember 1971 eingerichtet. Das Expertengremium soll die Umweltsituation und -politik begutachten und Fehlentwicklungen sowie Möglichkeiten zu deren Vermeidung aufzeigen. Alle zwei Jahre erstellt der Rat ein Gutachten und übergibt es der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist seit seiner Bildung im Jahre 1986 für den Umweltrat zwar fachlich zuständig. In seiner Tätigkeit ist der Rat aber unabhängig. Er entscheidet über die Themen seiner Gutachten selbst und ist in seinen Empfehlungen an keine Vorgaben gebunden. Dem Umweltrat gehören sieben Experten an, die vom Bundesumweltminister für vier Jahren berufen werden.

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