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Babies von Leihmütter in einem Krankenhaus der ukrainischen Hauptstadt Kiew.

© AFP/Sergei SUPINSKY

Exklusiv

„Der Staat hat kein Recht, dieses Glück zu verhindern“: FDP will Leihmutterschaft legalisieren

Viele Paare in Deutschland bleiben kinderlos, obwohl sie gerne Nachwuchs hätten. Die FDP möchte deshalb die Leihmutterschaft gesetzlich erlauben.

Es ist ein sehr intimes Problem, unter dem Tausende in Deutschland leiden: Männer und Frauen, die nichts sehnlicher wollen als ein eigenes Kind – sich diesen Herzenswunsch aber nicht erfüllen können. Allein 15000 Frauen gibt es in Deutschland, die nicht schwanger werden können, weil sie unfruchtbar sind. Auch viele Männer sind zeugungsunfähig. Rund ein Viertel der kinderlosen Frauen und Männer zwischen 20 und 50 Jahren ist laut Bundesfamilienministerium ungewollt ohne Nachwuchs.

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr will diesen Menschen helfen und die „Leihmutterschaft aus Nächstenliebe auch in Deutschland ermöglichen“, wie es in einem Positionspaper der FDP-Bundestagsfraktion heißt. „Wenn Betroffene auf anderem Weg kein Kind bekommen können, ihnen durch Leihmutterschaft geholfen werden kann und die Leihmutter rein aus Nächstenliebe heraus selbstbestimmt helfen möchte, hat der Staat kein Recht, dieses Glück zu verhindern.“

Demnach soll es Frauen erlaubt werden, für die eigene Schwester oder ein befreundetes homosexuelles Paar ein Kind auszutragen. Wer das aus rein kommerziellen Gründen tut, soll nach dem FDP-Konzept weiterhin bestraft werden. Einkommensausfälle oder die Arztkosten sollen der Leihmutter aber erstattet werden können.

Gegen die Ausbeutung von Frauen im Ausland

Bislang ist jede Form der Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Nach dem Embryonenschutzgesetz macht sich strafbar, „wer es unternimmt, bei einer Frau, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen“. Ärztinnen und Ärzten, die einer Ersatzmutter beispielsweise eine befruchtete Eizelle einsetzen, drohen bis zu drei Jahren Haft. Ein Unding, wie Helling-Plahr findet: „Warum darf ich für jemanden, dem ich zu Lebzeiten ein Organ spenden darf, nicht auch aus altruistischen Motiven ein Kind austragen?“

Katrin Helling-Plahr (FDP) ist Bundestagsabgeordnete und Fachanwältin für Medizinrecht.
Katrin Helling-Plahr (FDP) ist Bundestagsabgeordnete und Fachanwältin für Medizinrecht.

© dpa/Kay Nietfeld

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Mit dem Vorstoß will Helling-Plahr auch verhindern, dass sich Paare mit Kinderwunsch auf der Suche nach einer Leihmutter zum Gang ins Ausland gezwungen sehen. Im Internet werben Firmen mit der Vermittlung von Leihmüttern in Ländern wie der Ukraine, Thailand oder Georgien – und verlangen dafür bis zu 55.000 Euro. Solche Angebote will Helling-Plahr zurückdrängen und zugleich Eltern ohne „entsprechendes Portemonnaie“ den Kinderwunsch erfüllen: „Ich finde es unehrlich, Frauen in Deutschland vor Ausbeutung durch Leihmutterschaft schützen zu wollen und gleichzeitig die Augen davor zu verschließen, dass Leihmutterschaft längst im Ausland zu ganz anderen, teils sehr schlechten Bedingungen beansprucht wird.“

Union, SPD und Grüne eher skeptisch

Hinzu kommt: Nach deutschem Gesetz ist die Frau die rechtliche Mutter, die ein Kind zur Welt gebracht hat – auch, wenn sie als Ersatzmutter nicht genetisch mit dem Baby verwandt ist. Für „Wunscheltern“, die ihr Kind im Ausland austragen lassen, bedeutet das oft einen langen Kampf mit den Behörden um die Anerkennung der eigenen Elternschaft und um die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes. Deshalb will Helling-Plahr einen „klar abgesteckten Rechtsrahmen“ schaffen: Die Leihmutterschaft soll an strenge Auflagen geknüpft werden, etwa an die Genehmigung durch ein Familiengericht. Dazu soll es ein Beratungsangebot für alle Beteiligten geben.

Union, SPD und Grüne stehen einer Legalisierung der Leihmutterschaft bislang skeptisch bis ablehnend gegenüber. Es ist nicht der erste Vorstoß der FDP in dieser Sache. Im Sommer 2019 hatten die Liberalen bereits eine Gesetzesreform vorgeschlagen. Die Grünen-Rechtsexpertin Katja Keul gab damals zu bedenken: „Selbst die nichtkommerzielle Leihmutterschaft birgt Missbrauchsrisiken und kann dem Wohl von Mutter und Kind entgegenstehen.“ Helling-Plahr hält die Reform dennoch für nötig: „Die Frage ist nicht, ob wir in Deutschland eine gesetzliche Regelung für die altruistische Leihmutterschaft brauchen, sondern wie diese aussehen kann.“

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