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Russlands bekanntester Häftling: Michail Chodorkowski, Ex-Chef von Jukos und Kreml-Kritiker, wurde wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung verurteilt. Foto: dpa

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Politik: Der Verdacht bleibt

Gericht sieht zwar Chodorkowskis Rechte verletzt, aber nicht genug Hinweise auf politischen Prozess

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Russland wegen Rechtsverletzungen im Verfahren gegen Michail Chodorkowski verurteilt. Allerdings sah das Gericht keine hinreichenden Beweise dafür, dass das Vorgehen der Justiz gegen den früheren Chef des Ölkonzerns Jukos und Kreml-Kritiker von Anfang an politisch motiviert war. Russland wurde zur Zahlung von 10 000 Euro Schadenersatz und zur Übernahme der Kosten des Klägers verpflichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die russische Menschenrechtlerin Ludmila Alexejewa sagte, sie sei „enttäuscht“. Die beiden Strafverfahren gegen Chodorkowski seien klar vom Kreml gesteuert.

Das Gericht befasste sich allerdings auf der Grundlage der 2004 eingereichten Beschwerde nur mit den Umständen der Festnahme und der Untersuchungshaft Chodorkowskis, nicht aber mit den beiden Gerichtsverfahren, in denen er wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung verurteilt wurde. Die Frage, ob er im ersten Prozess ein faires Verfahren erhalten hat, ist Gegenstand einer weiteren Beschwerde aus dem Jahr 2006. Insgesamt sind noch drei Beschwerden Chodorkowskis in Straßburg anhängig.

Chodorkowski sei „unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“ ausgesetzt worden, als er im Jahr 2005 in der Untersuchungshaft mit 13 anderen Gefangenen in einer Zelle ausharren musste, in der für jeden Gefangenen weniger als vier Quadratmeter Platz zur Verfügung standen. Außerdem sei er durch die Sicherheitsvorkehrungen während des Prozesses „gedemütigt“ worden: Während des Prozesses wurde er in einen Metallkäfig gesperrt, obwohl er, wie das Gericht betonte, keines Gewaltverbrechens angeklagt und nicht vorbestraft gewesen sei. Die Straßburger Richter sahen auch Chodorkowskis Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt. So beanstandeten sie die Umstände seiner Festnahme im Oktober 2003: Obwohl der Kreml-Kritiker offiziell nur als Zeuge befragt werden sollte und sich gerade auf einer Geschäftsreise befand, wurde er von bewaffneten Sicherheitskräften auf dem Flughafen Nowosibirsk gefasst und nach Moskau gebracht. „Er wurde wie ein gefährlicher Krimineller statt wie ein einfacher Zeuge festgenommen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Und nur wenige Stunden nach seiner ersten Befragung seien in einem 35-seitigen Dokument Anschuldigungen gegen ihn erhoben worden. Die „wahre Absicht“ der Ermittler sei es von vornherein gewesen, Chodorkowski anzuklagen. Damit war seine Festnahme nach dem Urteil der Richter „unrechtmäßig“. Weitere Rechtsverletzungen sah das Gericht in der unzulässigen Länge der Untersuchungshaft und Anhörungen, die ohne Anwesenheit des Angeklagten und seiner Anwälte stattfanden.

Insgesamt sind es acht verschiedene Punkte, in denen das Gericht eine Rechtsverletzung konstatiert. In einem zentralen Punkt sah das Gericht allerdings nicht genug Beweise. Zwar gestand das Gericht zu, dass der Fall „einen gewissen Verdacht hinsichtlich der wahren Absicht der Behörden“ wecke. Dieser Verdacht könne etwa schon ausreichen, um Auslieferungen oder Rechtshilfe zu verweigern. Doch für die Schlussfolgerung, dass die Justiz von Anfang an missbraucht wurde, reiche dieser Verdacht nicht. Eine so ernste Behauptung erfordere einen „unanfechtbaren und direkten Beweis“, und den habe es nicht gegeben, erläuterte das Gericht. Nur in ganz wenigen Fällen habe das Gericht überhaupt einen Rechtsbruch in diesem Bereich festgestellt. Als Musterbeispiel gilt die auch im Urteil zitierte Klage des Oligarchen Wladimir Gussinski gegen Russland. Er konnte ein Schriftstück vorweisen, in dem ein russischer Minister ihm das Ende der Strafverfolgung für den Fall zusagte, dass Gussinski seinen Medienkonzern an den Staat verkauft.

Die Anwälte Chodorkowskis begrüßten das Urteil: „Es zeigt, dass seine Behandlung von Anfang an unrechtmäßig war“, sagte Karinna Moskalenko. Damit sei das Urteil „ein wichtiger Schritt für seine Rehabilitation“. Dass das Gericht keine politischen Motive hinter dem Vorgehen der Justiz sehen wollte, begründete sie mit dessen hohem Anspruch an Beweise. Inzwischen gebe es aber deutlich mehr Belege für politische Motive. Das Thema wird das Gericht weiter beschäftigen – auch in den übrigen Beschwerden Chodorkowskis geht es um politische Motive.

Chodorkowski und sein Ex-Geschäftspartner Platon Lebedew beantragten unterdessen ihre Freilassung auf Bewährung. Das ist nach russischem Recht bei guter Führung nach Verbüßung der Hälfte des Strafmaßes möglich.

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