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Politik: Der Verhandlungsverlauf. Die Vorwürfe reichen von verbotenen sexuellen Kontakten bis zur Beamtenbeleidigung

21. September 1997: Der deutsche Geschäftsmann Helmut Hofer wird bei seiner Ankunft auf dem Teheraner Flughafen von Sicherheitskräften festgenommen.

21. September 1997: Der deutsche Geschäftsmann Helmut Hofer wird bei seiner Ankunft auf dem Teheraner Flughafen von Sicherheitskräften festgenommen. Ihm wird eine verbotene sexuelle Beziehung zu einer 26-jährigen Moslemin vorgeworfen. Hofer weist den Vorwurf zurück.

26. Januar 1998: Hofer wird von einem Teheraner Gericht zum Tode durch Steinigung verurteilt. Hofer erklärt sich bereit, die Frau zu heiraten.

8. Februar 1998: Hofer legt Berufung gegen das Urteil ein.

27. Mai 1998: Das Berufungsgericht weist das Verfahren gegen Hofer an die erste Instanz zurück.

10. Oktober 1998: Ein iranisches Berufungsgericht bestätigt die Todesstrafe gegen den 56-Jährigen.

20. Februar 1999: Das Oberste Gericht in Teheran hebt das Todesurteil gegen Hofer wegen Mangels an Beweisen auf. Ein neuer Prozess wird angesetzt.

10. April 1999: Hofer wird nach Zahlung einer Kaution von umgerechnet rund 300 000 Mark aus iranischer Haft freigelassen.

1. August 1999: Hofer wird erneut in Haft genommen.

29. September 1999: Hofer droht in Iran nicht mehr die Todesstrafe. Die iranische Justiz lässt die Anklage wegen einer sexuellen Beziehung zu einer Moslemin gegen Hofer fallen.

30. September 1999: Die iranische Justiz wirft Hofer nun Spionage vor.

9. Oktober 1999: Hofer wird wegen einer "unangemessenen Beziehung" zu einer Geldstrafe von umgerechnet 65 000 Mark verurteilt. Der Vorwurf der Spionage gegen ihn bleibt bestehen.

14. Oktober 1999: Hofer wird von einem iranischen Gericht zu dem Vorwurf der Beleidigung eines Polizisten befragt.

23. Dezember 1999: Hofer wird gegen eine Kaution von umgerechnet 64 000 Mark freigelassen. Er darf das Land jedoch nicht verlassen.

20. Januar 2000: Helmut Hofer darf den Iran verlassen. Ein iranisches Gericht verurteilt Hofer jedoch wegen Beleidigung eines Polizisten zu einer Geldstrafe von rund 12 800 Mark.

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