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Politik: Deutsch-Afghane wieder frei

23-jähriger Student aus Frankfurt darf US-Militärgefängnis in Bagram verlassen

Berlin/Frankfurt am Main - Der wegen Terrorverdachts von US-Soldaten in Afghanistan inhaftierte Frankfurter Student Haddid N. ist wieder auf freiem Fuß. Der 23-Jährige sei in die deutsche Botschaft in Kabul gebracht worden, teilte das Auswärtige Amt am Samstag in Berlin mit. „Ich bin erleichtert über die Lösung des Falls und danke der amerikanischen Außenministerin Hillary Clinton für ihr Engagement“, sagte Außenminister Guido Westerwelle (FDP), der nach Angaben des Auswärtigen Amtes am Freitag mit seiner US-Kollegin telefonierte. Wie das Auswärtige Amt weiter mitteilte, unterstützt die deutsche Botschaft N. auf dessen Wunsch hin bei der möglichst schnellen Ausreise nach Deutschland.

Die Familie des Studenten in Frankfurt reagierte „überglücklich“ auf die Nachricht. „Ihm geht es gut. Wir haben mehrmals mit ihm telefonieren können“, hieß es in einer Erklärung der Familie. Seine Schwester Assma N., die als Rechtsanwältin in Frankfurt arbeitet, hatte eine breite Solidaritätsbewegung zur Freilassung ihres Bruders organisiert.

Der Deutsch-Afghane Haddid N., der an der Fachhochschule Frankfurt studiert, war am 8. Januar von US-Truppen im Haus seiner Familie in Kabul verhaftet worden. Seitdem wurde der 23-Jährige im Militärgefängnis Bagram festgehalten. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte gegen Haddid N. bereits zweimal ohne konkrete Ergebnisse ermittelt. 2009 soll es Hinweise aus seinem Umfeld gegeben haben, wonach der Student sein äußeres Erscheinungsbild verändert habe und sich möglicherweise in einem Terrorcamp ausbilden lassen wolle. Als N. dann im Oktober 2009 nach Bahrain fliegen wollte, wurde er am Flughafen wegen eines Ausreiseverbots festgenommen. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen sein Ausreiseverbot und erhielt seinen Reisepass wieder. Im Juli 2010 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein.

In einem weiteren Verfahren gegen N. wegen möglicher volksverhetzender Predigten in einer Frankfurter Moschee ergaben sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine konkreten Verdachtsmomente für eine Anklage.

Zu Berichten, wonach N. womöglich Opfer eines Versehens geworden sein könnte, äußerte sich das Auswärtige Amt am Samstag nicht. Politiker der Linken und N.s Anwalt Friedrich Koch hatten Vorwürfe gegen die deutschen Behörden geäußert, wonach diese möglicherweise eine Mitschuld an der Festnahme des Studenten trifft. „Ich würde ihm zu rechtlichen Schritten raten“, sagte Koch am Samstag in Frankfurt. Der hessische Linken-Abgeordnete Hermann Schaus verlangte unterdessen eine Klärung, ob hessische Behörden mit der Weitergabe unzutreffender Informationen eine Mitverantwortung für den Gefängnisaufenthalt des Studenten hätten. dpa/dapd

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