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Ein Polizeibeamter mit Kelle steht zu Beginn der Grenzkontrollen durch die bayerische Landespolizei am Grenzübergang Kirchdorf an der Kontrollstelle und winkt Fahrzeuge heraus. +

© Lino Mirgeler/dpa

Deutsch-Österreichische Grenze: Bayern verteidigt eigene Grenzpolizei als rechtlich „einwandfrei“

Während die Landesregierung vom Erfolg der bayerischen Grenzkontrollen überzeugt ist, kommt ein Gutachten zu einer kritischen Bewertung.

Anders als in einem Rechtsgutachten behauptet ist der Einsatz der bayerischen Grenzpolizei nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) von der Verfassung gedeckt. „Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, sagte er am Montag in München. Herrmann widersprach damit ausdrücklich zwei Juristen, die im Auftrag der Grünen im Bundestag eine rechtliche Bewertung abgegeben hatten. Darin heißt es unter anderem, dass Bayern mit der Grenzpolizei die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes untergrabe.

Das 30-seitige Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass Bayern gar keine Gesetzgebungszuständigkeit für einen Grenzschutz habe, wie er seit Juli im Freistaat praktiziert wird. Rund 500 Beamte, die vorher ausschließlich für die Schleierfahndung zuständig waren, sind seit dem 18. Juli in Bayern als Grenzpolizisten im Einsatz. In ihrem Alltag ist die Ermittlungsarbeit im Grenzhinterland - etwa als Zivilfahnder oder in Form großer Kontrollen - weiter der Schwerpunkt. Neu hinzugekommen sind aber die direkten Einsätze an der Grenze, laut Herrmann aber eben immer in direkter Absprache mit der Bundespolizei.

Herrmann: Es gebe kein Zuständigkeitsgerangel

„Wir nutzen seit jeher eine im Bundespolizeigesetz vorgesehene Öffnungsklausel und führen die Kontrollen an der Grenze wie schon bisher an einigen bayerischen Flughäfen durch“, betonte Herrmann. Ein Zuständigkeitsgerangel, wie es das Gutachten kritisiere, gebe es nicht. Es müsse immer klar sein, wer die Verantwortung trage. Das Gutachten sei auch außerhalb Bayerns fernab der polizeilichen Praxis.

Die Grünen-Fraktionschefin im Bayerischen Landtag, Katharina Schulze, kommt zu einem anderen Schluss: „Es ist überfällig, dass die CSU-Regierung ihren Wahlkampf-Rohrkrepierer Bayerische Grenzpolizei abschafft und diese Polizistinnen und Polizisten wieder mit den üblichen landespolizeilichen Aufgaben betraut.“ Das sei dann gut für die Menschen in der Grenzregion, für die Wirtschaft, für die Polizisten und vor allem sei dies auch im Sinne des Grundgesetzes.

SPD kritisiert "Umetikettierung von Schleierfahndern"

Auch die SPD steht der Grenzpolizei weiterhin skeptisch gegenüber, unabhängig vom Inhalt des Rechtsgutachtens: Die Grenzpolizei sei eine reine Marketingaktion von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), sagte der Vizevorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Horst Arnold. Die Umetikettierung von Schleierfahndern bringe keine höhere Sicherheit. „Ob es nun verfassungsmäßig ist oder nicht, ist für mich gar nicht die Hauptfrage. Hier reicht schon die Vernunft als Maßstab aus.“

Innenminister Herrmann lässt das nicht gelten: Bis Ende September habe die Grenzpolizei 1539 Fahndungstreffer erzielt, in 84 Fällen habe gegen die kontrollierte Person ein Haftbefehl vorgelegen. Bei den festgestellten Delikten seien Verkehrs- und Drogenvergehen in der Mehrzahl, es seien aber auch 203 unerlaubte Einreisen und 140 Verstöße gegen das Waffengesetz angezeigt worden. Seit Jahresbeginn seien an der Grenze knapp 2500 unerlaubte Einreisen festgestellt und 231 Schleuser gefasst worden.

Das Bundesinnenministerium wollte sich am Montag in Berlin noch nicht zum Inhalt des Gutachtens äußern. Das Papier sei dort erst am Sonntag eingegangen und werde derzeit noch ausgewertet, sagte eine Sprecherin. „Nach unserer Auffassung funktioniert die Zusammenarbeit mit Bayern nicht nur sehr gut, sondern vor allem auch rechtskonform“, betonte sie. „Es bedeutet keine Übertragung grenzpolizeilicher Befugnisse, sondern es ist ein internes Verwaltungsabkommen.“ (dpa)

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