zum Hauptinhalt

Politik: Deutscher Anwaltverein lehnt Vorhaben von Ministerin Däubler-Gmelin ab

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat die geplante Justizreform scharf kritisiert. Der Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) zur Reform des Zivilprozesses sei in Teilen schädlich und löse den Anspruch auf mehr Bürgernähe und Transparenz nicht ein, sagten DAV-Präsident Michael Streck und der Justizreform-Experte des DAV, Felix Busse, in Berlin.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat die geplante Justizreform scharf kritisiert. Der Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) zur Reform des Zivilprozesses sei in Teilen schädlich und löse den Anspruch auf mehr Bürgernähe und Transparenz nicht ein, sagten DAV-Präsident Michael Streck und der Justizreform-Experte des DAV, Felix Busse, in Berlin. Der DAV unterstützt einzelne Vorschläge des Justizministeriums zur ersten Instanz ausdrücklich, wendet sich aber entschieden gegen die Neuregelungen des Berufungsrechts in der zweiten Instanz. Die Bereitstellung einer vollen zweiten Tatsacheninstanz sei ein Gütesiegel des Rechtsstaats, sagte Busse.

Die Möglichkeit einer erneuten Tatsachenaufklärung müsse erhalten bleiben und dürfe nicht von einem Annahmeverfahren abhängig gemacht werden. Busse hielt der Justizministerin vor, die von ihr behaupteten Mängel seien nicht belegt. Die Behauptung, das geltende Berufungsrecht wirke für den Bürger als "Anreiz", um auch in aussichtslosen Fällen Berufung einzulegen, entspreche nicht der praktischen Erfahrung. Das Ziel, Rechtsstreitigkeiten möglichst in der ersten Instanz beizulegen, sei längst erreicht: 93,9 Prozent aller bei Amtsgerichten eingehenden und 83,2 Prozent aller bei Landgerichten eingehenden Fälle werden in der ersten Instanz erledigt. Der DAV hält auch die durchschnittliche Erledigungszeit für Zivilverfahren nicht für zu lang. Im europäischen Vergleich lägen die deutschen Gerichte mit einer Verfahrensdauer von durchschnittlich sechs Monaten an der Spitze.

Der Entwurf von Däubler-Gmelin strebt an, dass Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich in der ersten Instanz gelöst werden. Berufungsverfahren sollen erschwert und eingeschränkt werden. Vor die Berufung soll künftig ein Annahmeverfahren gestellt werden, in dem das Oberlandesgericht feststellen muss, dass in der ersten Instanz Rechtsfehler gemacht worden sind.

Der DAV verwies darauf, dass die Frist zur Stellungnahme der Verbände Ende dieses Monats abgelaufen sei. Man erwarte, dass die Ministerin dann in einen offenen Diskussionsprozess mit der Richter- und Anwaltschaft eintreten wird. Grundlegende Reformen könnten nur mit, nicht gegen die Praxis durchgesetzt werden. Der DAV bekannte sich zum Ziel von mehr Effizienz und begrüßte den für die erste Instanz vorgesehenen obligatorischen Güteversuch. Das entspreche einer zeitgemäßen Schlichtungskultur.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false