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Deutscher Richter fordert: Angriffskriege sollen strafbar werden

Auch Angriffskriege sollen künftig vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verfolgt werden können. Dies hat der deutsche Richter und Vizepräsident des Gerichts Hans-Peter Kaul bei einer Völkerrechtskonferenz am Montag in Berlin gefordert.

„Es wäre wunderbar, wenn hier ein Durchbruch gelingt“, sagte Kaul mit Blick auf ein Treffen der Vertragsstaaten in Uganda Ende des Monats, bei dem die Änderung diskutiert werden soll. „Es geht darum, das Führen von Kriegen zurückzudrängen, vielleicht sogar zu verbieten.“ Verfehle man dieses Ziel, wäre es ein Rückschritt. Kaul betonte, er habe sich dazu nicht in seiner Eigenschaft als Richter äußern wollen, hier habe er Zurückhaltung zu üben, sondern „als Deutscher, der noch im Krieg geboren worden ist“. Der deutsche Überfall auf Polen 1939 sei der „Musterfall eines Aggressionsverbrechens“ gewesen.

Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt schwerste Völkerrechtsverbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er wird nur tätig, soweit die Taten nicht durch die Justiz anderer Staaten geahndet werden. Schlagzeilen machte zuletzt ein Haftbefehl des IStGH gegen Sudans Staatspräsidenten Omar al Baschir, der für Kriegsverbrechen in der Krisenregion Darfur verantwortlich gemacht wird. Insgesamt wurden von 15 Haftbefehlen bislang vier vollstreckt. Zu einem Urteil kam es noch nicht.

Auf Drängen der Bundesrepublik wurde in die Grundlage des IStGH, das Rom-Statut, auch die Option für die Strafbarkeit und Verfolgung der Urheber von Angriffskriegen aufgenommen. Bislang sind Grenzen und Bedingungen eines solchen „Verbrechens der Aggression“ international aber umstritten. Vor allem militärisch mächtige Staaten befürchten, Befehlshaber könnten künftig in Den Haag vor Gericht stehen. Offen ist auch die Frage, ob die Strafverfolgung von einem Votum des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen abhängen soll. Bislang haben 111 Staaten das Rom-Statut ratifiziert, Russland, China und die USA verweigern dies bislang.

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