zum Hauptinhalt

Politik: Deutschland gegen die USA - die Klage war unausweichlich (Kommentar)

Die Todesstrafe verstößt gegen die Menschenwürde, nicht aber gegen das Völkerrecht. Juristisch ist ihr deshalb kaum beizukommen, allenfalls politisch.

Die Todesstrafe verstößt gegen die Menschenwürde, nicht aber gegen das Völkerrecht. Juristisch ist ihr deshalb kaum beizukommen, allenfalls politisch. Die Todesstrafe als vorzivilisatorische, barbarische Sanktion wird von etlichen demokratischen und christlich geprägten Staaten praktiziert. Auch von den USA. Deshalb kann die Bundesregierung die USA vor dem Internationalen Gerichtshof wegen gleich dreier, obendrein gravierender Verstösse gegen das Völkerrecht verklagen, nicht aber wegen der gängigen Praxis der Hinrichtungen, wie sie auch im Fall der beiden LaGrand-Brüder exerziert wurden. Begnadigungsersuche des Bundeskanzlers, des Bundespräsidenten und des Außenministers waren zuvor, im Frühjahr, in den USA ebenso echolos verhallt, wie eine damals bereits ergangene Anordnung des Internationalen Gerichtshofes von den USA ignoriert wurde. Eine Klage der Bundesregierung war deshalb unausweichlich, aber auch, weil den beiden Deutschen von US-Behörden selbst das international verbriefte Recht vorenthalten worden war, sich vom deutschen Konsulat betreuen und beraten zu lassen. Zwar genießen die Einzelstaaten in den USA erhebliche Selbständigkeiten, doch können die USA dies kaum als eine Begründung dafür ins Feld führen, fremden Staatsangehörigen konsularischen und damit auch rechtlichen Beistand zu versagen. Schon gar nicht dürfte dies als Entschuldigung für die demonstrative Missachtung des Internationalen Gerichtshofes durchgehen.

eid

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false