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Deutschland immer mehr gefordert: EU-Krise - eine Sache für den Souverän?

Rettungspaket, Schuldenlast, Fiskalpakt – die europäische Integration mutet den Deutschen viel zu. Nun wird diskutiert, ob die Deutschen über die Rettungsmaßnahmen oder gar eine neue Verfassung abstimmen sollten. Welche Argumente sprechen dafür, welche dagegen?

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Gerade entspinnt sich eine Debatte darüber, ob bei weiteren Macht- und Zuständigkeitsverlagerungen auf die EU-Ebene darüber der Souverän, das Volk, entscheiden müsse. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat es zu bedenken gegeben, SPD-Chef Sigmar Gabriel zeigt sich offen, die Linke nennt alles andere einen Putsch gegen das Grundgesetz. Doch so groß die Einigkeit scheint, so verschwommen wird das Bild, schaut man genauer hin. Jeder hat anderes im Sinn, wenn er von Euro-Volksabstimmung spricht.

Was sagt das Grundgesetz zu Volksabstimmungen und Europa?
Praktisch nichts. Zwar sagt der Artikel 20, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht, und das diese Gewalt in „Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird, was grundsätzlich Plebiszite zulässt. Aber mit Ausnahme einer Länder-Neugliederung nach Artikel 29 ist ein Volksentscheid nirgends gefordert. Herauslesen ließe er sich eventuell aus dem Artikel 146 – der fordert für den Fall einer völlig neuen Verfassung, dass solch ein Grundgesetz 2.0 vom deutschen Volk „in freier Entscheidung“ beschlossen werden solle. Aber bis heute gibt es nicht einmal ein Volksabstimmungsgesetz. Das müsste vor einem Europa-Plebiszit erst einmal her. Und zuvor müsste wohl auch das Grundgesetz selbst ergänzt werden, um – analog zu den Landesverfassungen – die Grundzüge von Volksentscheiden festzulegen.

Ist beim Zusammenwachsen Europas der kritische Punkt erreicht, wo das Volk Ja oder Nein sagen muss?

Die einen sagen so und die anderen so. Generell neigen akademische Staatsrechtler eher zum Ja, während aktive Politiker finden, das Grundgesetz gebe viel mehr Europa her als man gemeinhin glaube. Im Grundsatz regelt das der Artikel 23: Deutschland ist frei, an einer Europäischen Union mitzuwirken, und darf an sie auch „Hoheitsrechte“ (das sind die Souveränitätsrechte, um die es in der aktuellen Debatte geht) übertragen. Grenzen sind dafür nicht festgelegt.

Problematisiert wird es aber gemeinhin an dem Punkt, an dem es ums Geld geht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung das Haushaltsrecht des Bundestages als eine Art Haushaltspflicht interpretiert, die das Parlament unter keinen Umständen aus der Hand geben dürfe. Andererseits: Bisher plant niemand, dass in Brüssel die Haushalte der Mitgliedstaaten geschrieben werden. Und außerdem: Von Volksabstimmung steht auch im Europa-Artikel 23 nichts.

Warum war denn dann eine Zweidrittelmehrheit nötig für den Euro-Rettungsschirm und den ESM?

Weil der Artikel 23 verlangt, dass Entscheidungen für eine tiefere Integration auf europäischer Ebene, die das Grundgesetz dem Inhalt nach ändern oder eine Ergänzung verlangen, in Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit abgesegnet werden müssen. Wie weit der Fiskalpakt und der ESM in unsere Verfassung eingreifen, darüber streiten die Gelehrten jedoch. Darum haben die Politiker vorsorglich entschieden: Sicher ist sicher.

Welche Rolle der Bundestag spielt

Wie mächtig ist der Bundestag überhaupt in europäischen Dingen?

Der Bundestag ist als Vertretung des Volkes der Souverän in allen politischen Dingen – natürlich in den Grenzen des Grundgesetzes, also gemeinsam mit dem Bundesrat und unter der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts. Auch in Europafragen ist das so. Alles, was im Kerngremium der EU – also im Europäischen Rat als Vertretung der Mitgliedsregierungen – entschieden wird, braucht faktisch die Zustimmung des Bundestags. Was Kanzler und Minister dort vereinbaren, kann der Bundestag korrigieren oder ablehnen. Verfassungsrechtlich trägt das Parlament die Krone.

Das eigentliche Problem ist weniger rechtlicher als vielmehr politischer Natur. Der Verhandlungsprozess auf EU- Ebene ist oft komplex und intransparent. Viele Bundestagsabgeordnete fühlen sich schlecht und zu spät informiert.

Andererseits will und kann die Regierung in laufenden Verhandlungen ihre Karten oft nicht offen legen, schließlich könnten dann ihre Verhandlungspartner das Blatt auch sehen. Es ist also letztlich immer eine Abwägungsfrage, wie offen der Prozess der Hoheitsübertragungen verläuft. Immerhin ist die Bundesregierung nach Artikel 23 angehalten, den Bundestag und den Bundesrat über ihre EU-Politik „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten“. Dieses Recht hat das Verfassungsgericht gerade erst gestärkt.

Warum reden dann so viele Politiker über Volksabstimmungen als Voraussetzung für „mehr Europa“?

Die Motive sind ungefähr so zahlreich und unterschiedlich wie die Akteure. Schäuble zum Beispiel war immer schon Anhänger eines Europa, das Vereinigten Staaten mit einer starken Zentralregierung recht ähnlich sähe. Dafür wäre möglicherweise wirklich eine ganz neue deutsche Verfassung samt Volksabstimmung notwendig – zumindest meinen das viele Juristen. Der Minister dürfte aber auch die Nebenwirkungen seiner Aussagen im Auge haben: Bei den Euro-Partnern klingen seine Worte wie eine Mahnung, es mit der Vergemeinschaftung zum Beispiel von Schulden nicht zu übertreiben, weil sonst das wichtigste Geberland in einen langwierigen Volksabstimmungsprozess mit ungewissem Ausgang geraten könnte.

Ein anderer Fall ist Horst Seehofer. Der CSU-Chef zieht neuerdings mit dem Ruf durchs Land, dass die Bürger über alle weiteren Euro-Beschlüsse abstimmen müssten. Er meint das aber erkennbar nicht juristisch, sondern politisch. Etliche auch in den eigenen Reihen halten das Ganze ohnehin nur für den Versuch, sich in politisch korrekt verkleideter Form den Euroskeptikern unter den Wählern anzubiedern.

Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht bei alledem?

Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle mahnt seit längerem, dass „mehr Europa“ dieses Grundgesetz „kaum“ zulasse. Was „mehr“ ist und was „kaum“ heißt, sagt er wohlweislich nicht. In den Urteilen aus Karlsruhe sind ebenfalls Grenzen angedeutet, aber nie konkret gezogen worden. In allen Beschwerden gegen Euro-Beschlüsse haben die Kläger versucht, das Gericht davon zu überzeugen, dass seine selbst gesetzten weichen Linien jetzt aber ganz sicher überschritten seien. Gelungen ist ihnen das bisher allerdings nicht. So richtig wild scheint man in Karlsruhe auf eine neue Verfassung auch nicht zu sein.

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