zum Hauptinhalt

Politik: DGB fordert Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge

"Wir fordern eine flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge, die mindestens zur Hälfte von den Arbeitgebern finanziert wird. Dies geht nur, wenn man eine gesetzliche Pflicht für eine derartige Regelung einführt.

"Wir fordern eine flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge, die mindestens zur Hälfte von den Arbeitgebern finanziert wird. Dies geht nur, wenn man eine gesetzliche Pflicht für eine derartige Regelung einführt." Das erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ursula Engelen-Kefer, in einem Gespräch mit dem Handelsblatt. Bisher ist die betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige soziale Leistung des Arbeitgebers. Der Anteil der Arbeitnehmer, die eine Betriebsrentenzusage erhalten, ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Es müsse gesetzlich geregelt werden, "dass auf der betrieblichen Ebene Altersversorgungssysteme eingerichtet oder vorhandene weitergeführt werden müssen", forderte Engelen-Kefer. In dem Gesetz müsse es Mindestregelungen für den Leistungsrahmen auf der einen und die Finanzierung auf der anderen Seite geben. Dieser Rahmen müsse dann durch die Tarifparteien oder die Betriebspartner ausgefüllt werden. Die Ausgestaltung und Finanzierung dieser obligatorischen Betriebsrenten will der DGB weitgehend den Tarifvertragsparteien überlassen. Es solle "offen bleiben, ob hier auch Anteile der Arbeitnehmer, zum Beispiel durch Umwandlung von vermögensbildenden Leistungen oder sogar von bestimmten Entgelt-Bestandteilen, eingebracht werden", sagte Engelen-Kefer. "Wenn in der derzeitigen Tarifrunde, zumindest in der Metallindustrie, vielleicht auch in der chemischen Industrie, Fondsregelungen für den Ausgleich der Abschläge bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand getroffen werden, dann könnten solche Einrichtungen entsprechend genutzt werden. Hier werden die Weichen entsprechend gestellt", sagte die Gewerkschafterin." Sie trat damit einem früheren Plan von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) entgegen, der einen bundesweit einheitlichen Tariffonds zur Finanzierung des Ausgleichs von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand vorgeschlagen hatte. Auch Riesters Vorschlag einer obligatorischen zusätzlichen Eigenvorsorge lehnte die Gewerkschafterin nachdrücklich ab. Nach dem DGB-Modell sollen die Beiträge für die Betriebsrenten von der Besteuerung freigestellt werden, nicht aber von Sozialversicherungsbeiträgen. Engelen-Kefer: "Es muss sicher gestellt werden, dass nicht die Einnahmebasis der Sozialversicherungen ausgehöhlt wird."

sm

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false