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Politik: Die Änderungen bringen steuerliche Erleichterung für Mäzene - trotzdem weitergehende Neuerungen gefordert

Die rot-grüne Koalition hat sich nach einem Zeitungsbericht auf eine Reform des Stiftungsrechts geeinigt. Wie die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Sonnabend-Ausgabe schreibt, soll der Entwurf bereits am kommenden Donnerstag in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden.

Die rot-grüne Koalition hat sich nach einem Zeitungsbericht auf eine Reform des Stiftungsrechts geeinigt. Wie die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Sonnabend-Ausgabe schreibt, soll der Entwurf bereits am kommenden Donnerstag in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden. Dies geschehe, damit das Gesetz nach seiner endgültigen Verabschiedung im Frühjahr noch rückwirkend zum Januar 2000 gelten könne.

Eine der wesentlichen steuerrechtlichen Neuerungen ist nach Angaben der Zeitung die Möglichkeit, künftig Spenden an Stiftungen in Höhe von bis zu 40 000 Mark steuerlich geltend machen zu können. Dieser Sonderabzug werde zusätzlich zu den bereits vorhandenen Möglichkeiten im Steuerrecht gewährt. Darüber hinaus würden in dem Gesetzentwurf Stifter für nahezu alle gemeinnützige Zwecke von der Erbschaftsteuer befreit. Betrieben werde ermöglicht, aus ihrem Vermögen an eine Stiftung zu spenden, ohne dass dieser Betrag als verdeckte Gewinnmitnahme zu versteuern wäre.

Die Kulturpolitiker von SPD und Grünen hatten ursprünglich einen Freibetrag in Höhe von 50 000 Mark vorgesehen. Dies hatte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) unter Berufung auf befürchtete hohe Steuerausfälle zunächst abgelehnt. Die Reduzierung auf 40 000 Mark stellt offensichtlich ein Kompromiss dar.

Unterdessen haben die großen deutschen Kulturstiftungen am Freitag davor gewarnt, die Reform des Stiftungsrechts auf steuerliche Aspekte zu beschränken. "Dies kann nur ein erster Schritt sein", sagte der Direktor des Maecenata-Instituts für Dritter-Sektor-Forschung, Rupert Graf Strachwitz, auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bertelsmann Stiftung in Berlin.

Strachwitz mahnte eine umfassende Reform der aus dem 19. Jahrhundert stammenden rechtlichen Rahmenbedingungen an, die von einem "Geist des Kontrollierens" geprägt seien. Der Bürgergesellschaft des 21. Jahrhunderts seien sie nicht mehr angemessen. Ziel der Reform müsse es sein, die Gründung von Stiftungen zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen. Um gemeinnütziges Handeln transparenter zu machen, sollten Stiftungen verpflichtet werden, ihre Tätigkeits- und Finanzberichte zu veröffentlichen. In den USA sei dies bereits seit 30 Jahren Pflicht.

Der Projektleiter Stiftungswesen bei der Bertelsmann Stiftung, Volker Then, forderte, die Politik müsse dafür Sorge tragen, dass sich "ein Kapitalmarkt für gemeinnützige Arbeit entwickelt". Die Schaffung günstiger ordnungspolitischer Rahmenbedingungen für eine wachsende Bürgergesellschaft sei auch eine Standortfrage, da Geldgeber auch ins Ausland ausweichen könnten.

Die Begünstigung von Stiftungen sei um so dringender geboten, als zurzeit nur drei Prozent des gesamten Kulturetats aus privaten Mitteln gedeckt würden. Auf der anderen Seite ziehe sich der Staat immer mehr aus der Finanzierung zurück. Bürger hätten aber durchaus das Bedürfnis, sich zu engagieren, sagte Then. "Dafür müssen wir aber andere Formen entwickeln als bisher." Er regte darüber hinaus an, die bestehende Rechtsform von Stiftungen zu überdenken, um größere Flexibilität zu ermöglichen. Denkbar seien etwa Fondsmodelle wie in den USA, in denen die vielen kleinen Spenden gebündelt werden könnten.

Maren Peters

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