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Politik: Die Akte hinter der „Cicero“-Akte

Ausländische Behörden benennen Terrorverdächtige und das Bundeskriminalamt lässt fahnden – auch ohne Prüfung im Detail

Seitdem Ermittler der Staatsanwaltschaft in die Redaktionsräume des Magazins „Cicero“ und die Wohnung des Journalisten Bruno Schirra einmarschierten und kistenweise Unterlagen beschlagnahmten, fragen sich nicht nur Journalisten, was die Fahnder dort eigentlich konkret zu suchen hatten. Diese Frage wird nun Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) kommende Woche im Innenausschuss beantworten müssen, der sich dort für die Aktion rechtfertigen soll.

Aber es stellen sich noch mehr Fragen: Etwa die, aus welchen Quellen sich die Informationen der deutschen Behörden speisten, die via „Cicero“ an die Öffentlichkeit gelangt sind. Die Usancen des Bundeskriminalamts (BKA) im Umgang mit Hinweisen ausländischer Nachrichtendienste oder Polizeibehörden könnten einer der wahren Auslöser für die Durchsuchungen gewesen sein. Bruno Schirra hatte aus einem Auswertungsbericht des BKA zitiert, der sich mit dem international gesuchten Top-Terroristen Mussab al Sarkawi beschäftigt. Dieser Polizeireport soll zahlreiche Informationen enthalten, die auf ausländische Geheimdienste zurückgehen. Wie aber gehen deutsche Polizeibehörden mit Informationen fremder Nachrichtendienste und Polizeibehörden um? Die Zusammenarbeit hatte bisher eher informellen Charakter, was allerdings auch bedeutete, dass es an Transparenz und Kontrolle mangelte. Flugs nahm beispielsweise das BKA kürzlich die 74. Generalversammlung der internationalen Polizeibehörde Interpol in Berlin zum Anlass, um zumindest einen Teil der täglichen Praxis im Nachhinein auf eine förmliche Grundlage zu stellen. Ein verspäteter Akt, der notwendig war. Auch bei Interpol wachsen die Datenströme. Eigenen Angaben zufolge sind beispielsweise rund 7,8 Millionen Daten über Pässe gespeichert. Seit 2002 ist die Zahl der Terrorverdächtigen von 2000 auf 8000 gestiegen.

Interpol beschloss nun, die Behörden in den 170 Mitgliedsländern künftig über Anti-Terror-Sanktionen des UN-Sicherheitsrats zu informieren. Doch auch ohne diesen förmlichen Segen praktizierten die Behörden diese Art des Datenverkehrs – und wie, das wurde zuletzt am Rande des Visa-Untersuchungsausschusses öffentlich. Dort erzählte der BKA-Referatsleiter Martin Tuffner, wie Menschen zur Fahndung ausgeschrieben wurden, nur weil eine Liste der Vereinten Nationen sie als Taliban-Angehörige bezichtigte. Tuffner hatte Erstaunliches zu berichten: „Manchmal waren da sehr wenige Informationen über die Personen dabei. Das heißt, ausschreiben kann man die gar nicht, weil man die genauen Daten nicht kennt.“ Und obwohl es damit keine detaillierte Grundlage für eine Fahndung gab, seien sie, so der BKA-Fachmann „lediglich auf die Nachricht der Vereinten Nationen hin ausgeschrieben worden, dass diese Personen nach deren Erkenntnissen den Taliban angehören – fertig, aus!“ Clemens Binninger (CDU/CSU) fragte daraufhin ungläubig nach: „Und das reicht aus?“

Offenbar reichte es. Zu prüfen bleibt allerdings, ob die Umsetzung des Interpol-Beschlusses mit dem EU-Recht in Konflikt geraten könnte. Denn laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 17.2.2003 gilt: „Parallele Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) und über Interpol innerhalb der Schengenstaaten sind unzulässig.“

Susanne Härpfer

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