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DIE ALTE SCHULDENGRENZE: Störung im Gleichgewicht

Mit der Entscheidung für eine neue Schuldengrenze verschwindet die alte aus dem Grundgesetz – viele Juristen, Ökonomen und Politikwissenschaftler hatten sie seit Jahren für zu schwach gehalten. Der alte Artikel 115 wurde 1969 eingeführt.

Mit der Entscheidung für eine neue Schuldengrenze verschwindet die alte aus dem Grundgesetz – viele Juristen, Ökonomen und Politikwissenschaftler hatten sie seit Jahren für zu schwach gehalten. Der alte Artikel 115 wurde 1969 eingeführt. Neue Kredite durften nicht über der Summe der im Etat geplanten Investitionen liegen. Man glaubte damals – es war die hohe Zeit des Keynesianismus –, durch Investitionsprogramme alle Konjunkturkrisen meistern zu können. Um das finanzieren zu können, durften die Schulden mit diesen Investitionen wachsen. Vergessen wurde allerdings, auch die Tilgung vorzuschreiben. Zum Marsch in den Schuldenstaat trug die Ausnahmeregelung bei, die bisweilen auch in besseren Zeiten genutzt wurde: Die Regierung musste nur eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erklären, um die Neuverschuldung über die Grenze in Artikel 115 hinaus zu erhöhen. Das geschah häufiger, als ursprünglich gedacht. Ähnliche Regelungen galten in den Ländern. Das Ergebnis ist bekannt: Bedingt auch durch die Sondersituation der deutschen Einheit wuchs die Staatsverschuldung in Deutschland auf 1,5 Billionen Euro – mehr als 18 000 Euro pro Kopf. afk

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