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Politik: Die anderen Gefangenen

Wer unter Terrorverdacht steht, hat nach Auffassung der US-Regierung kein Recht auf Schutz vor grausamer Behandlung

Folter, Geheimgefängnisse, CIA-Flüge: US-Außenministerin Condoleezza Rice hat zugesagt, dass sie auf ihrer Europareise Stellung zu den Fragen beziehen wird, die ihr britischer Kollege Jack Straw als Ratsvorsitzender im Namen der EU aufgelistet hat. Heute spricht Rice mit Kanzlerin Angela Merkel, weitere Stationen sind Belgien und die Nato, Rumänien und die Ukraine.

Vor ihrem Abflug nach Berlin hatte sie den Foltervorwurf nochmals ausdrücklich zurückgewiesen. „Die Vereinigten Staaten foltern nicht und verschicken Menschen auch nicht anderswohin, damit sie dort gefoltert werden“, sagte Rice. Als „Folter“ gelten in den USA Maßnahmen, die zu irreparablen Organschäden oder im schlimmsten Fall zum Tod führen – als „Folter light“ dagegen eine „grausame, inhumane oder entwürdigende“ Behandlung, wie zum Beispiel sexuelle Demütigung, Schlafentzug oder Drohungen gegen Angehörige. Die Genfer Konventionen verbieten diese so genannten „CID“-Maßnahmen (nach den englischen Anfangsbuchstaben für cruel – grausam, inhuman – unmenschlich, degrading – entwürdigend) an Kriegsgefangenen. Der Oberste Gerichtshof hat sie bei der Strafverfolgung, zum Beispiel in Untersuchungsgefängnissen innerhalb der USA verboten, „weil sie das Gewissen schockieren“. Nach US-Rechtsauffassung sind Terrorverdächtige weder Kriegsgefangene noch normale Kriminelle und haben keinen Anspruch auf diesen Schutz. Die Bush-Regierung hat bestimmte „Folter light“-Methoden beim Verhör von Al- Qaida-Topterroristen erlaubt.

Zur Frage, ob es Geheimgefängnisse in Osteuropa gab oder gibt, in die die CIA Terrorverdächtige brachte, wird Rice keine Angaben machen. Dies sei generelle Politik der USA. Vielmehr werde sie den Europäern sagen: Wir alle sind vom Terror bedroht – und müssen zusammenarbeiten, um die Gefahr abzuwehren, kündigte Präsident Bushs Sicherheitsberater Stephen Hadley an.

Die Aufregung über die CIA-Flüge ist weder für die US-Regierung noch für die US-Medien verständlich. Überflüge und Landungen an sich, egal ob Militär-, CIA- oder Zivilmaschinen, sind legal und durch Abkommen gedeckt. Das ändert sich erst, wenn sie nachweislich einem illegalen Zweck dienen, wie der Folter oder dem Transport irregulärer Gefangener. Aus US-Sicht gibt es nur entsprechende Vorwürfe, die die Ankläger nicht belegen können. Unter der Hand sagen US-Regierungsbeamte, dass die USA in Europa „nichts tun, was wir nicht schon immer getan haben, und nichts, was gegen die Souveränität unserer Partner verstößt“. Der Hinweis auf die Souveränität soll bedeuten, die Bundesregierung sei informiert gewesen, was die CIA auf deutschem Gebiet oder im Luftraum darüber tat. Und er kann als Drohung verstanden werden, das öffentlich zu machen.

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