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Politik: Die Erklärung der Bonner Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat am Mittwoch in einer Erklärung die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Altbundeskanzler Helmut Kohl begründet. Wir drucken im folgenden den Wortlaut"Die durch mehrere Strafanzeigen ausgelöste Prüfung, ob wegen des als CDU-Parteispendenaffäre publizierten Sachverhalts Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Bundeskanzler und CDU-Parteivorsitzenden Dr.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat am Mittwoch in einer Erklärung die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Altbundeskanzler Helmut Kohl begründet. Wir drucken im folgenden den Wortlaut

"Die durch mehrere Strafanzeigen ausgelöste Prüfung, ob wegen des als CDU-Parteispendenaffäre publizierten Sachverhalts Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Bundeskanzler und CDU-Parteivorsitzenden Dr. Helmut Kohl bestehe, ist inzwischen abgeschlossen worden. Sie erstreckte sich auf alle der Staatsanwaltschaft bekannt gewordenen Berichte im Fernsehen, im Rundfunk und in den Printmedien, vor allem aber auch auf die darin veröffentlichten Erklärungen des Bundestagsabgeordneten Dr. Kohl. Grundlage der Prüfung waren außerdem Unterlagen, welche die Staatsanwaltschaft Augsburg von sich aus zur Verfügung gestellt hatte, sowie Unterlagen, die die Rechtsanwälte des Abgeordneten Dr. Kohl der Staatsanwaltschaft zugeleitet hatten.

Für die in verschiedenen Strafanzeigen erhobenen Vorwürfe des Betruges, der Geldwäsche und des Meineids haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. Hingegen besteht nach Auswertung der verfügbaren Quellen der Anfangsverdacht einer Untreue zum Nachteil der CDU-Bundespartei.

Die Staatsanwaltschaft hat dem Präsidenten des Deutschen Bundestages daher heute mitgeteilt, sie beabsichtige, nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von 48 Stunden gegen den Abgeordneten Dr. Helmut Kohl ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue einzuleiten.Die Staatsanwaltschaft sieht sich zu dem Hinweis veranlasst, dass die Einleitung von Ermittlungen keinerlei Schuldfeststellungen beinhaltet und lediglich der Aufklärung eines möglicherweise strafbaren Sachverhalts dienen soll."

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