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Politik: Die internationale Polizeibehörde lehnt die Fahndung nach dem in China gesuchten Gründer der Falun-Gong-Sekte ab

Die internationale Polizeibehörde Interpol hat den chinesischen Behörden die Mithilfe bei der Fahndung nach dem in China mit Haftbefehl gesuchten Gründer der Falun-Gong-Sekte, Li Hongzhi, verweigert. In Berufung auf Artikel 3 der Interpol-Statuten erklärte die Behörde, dass sie sich grundsätzlich nicht in politische oder religiöse Fälle einmische.

Die internationale Polizeibehörde Interpol hat den chinesischen Behörden die Mithilfe bei der Fahndung nach dem in China mit Haftbefehl gesuchten Gründer der Falun-Gong-Sekte, Li Hongzhi, verweigert. In Berufung auf Artikel 3 der Interpol-Statuten erklärte die Behörde, dass sie sich grundsätzlich nicht in politische oder religiöse Fälle einmische. Da keine Informationen über kriminelle Delikte des seit 1996 in den USA im Exil lebenden Sektengründers vorlägen, werde sich Interpol auch in diesem Fall nicht einschalten. Peking wirft Li vor, illegale Proteste in China geschürt und die soziale Stabilität gefährdet zu haben. Bei einer Rückkehr in seine Heimat soll er wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" sofort festgenommen werden. Mit dem Fahndungsaufruf hatte die chinesische Führung eine Woche nach dem Verbot nochmals ihren Druck auf die Sekte Falun Gong verstärkt.

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