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Politik: Die "kleine Gesundheitsreform" zum neuen Jahr

Die Gesundheitsreform tritt in Kraft, mit etlichen Abstrichen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Hier die wichtigsten NeuregelungenAusgabenbegrenzung: Das bisher geplante Globalbudget, das die Gesamtausgaben der Kassen begrenzen sollte, entfällt.

Die Gesundheitsreform tritt in Kraft, mit etlichen Abstrichen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Hier die wichtigsten Neuregelungen

Ausgabenbegrenzung: Das bisher geplante Globalbudget, das die Gesamtausgaben der Kassen begrenzen sollte, entfällt. Stattdessen werden die Einzelbudgets für Ärzte, Zahnärzte, Arzneien und Krankenhäuser verlängert.

Die Rolle des Hausarztes wird ausgebaut. Er soll für den Patienten ein "Lotse" durch den Medizinbetrieb sein. Krankenkassen können ein Hausarzt-Abo erproben: Patienten, die nur mit Überweisung zum Facharzt gehen, können nachträglich einen Bonus bekommen. Zur Stärkung der Patientenrechte werden unabhängige Beratungsstellen gefördert; bei Schadenersatzforderungen sollen die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen.

Gesundheitsvorsorge erhält mehr Gewicht. Krankenkassen können anerkannte Programme wie Ernährungsberatung und betriebliche Gesundheitsförderung finanzieren. In der Zahnmedizin sind gruppenprophylaktische Maßnahmen für Risikogruppen künftig auch über das 12. Lebensjahr hinaus erlaubt.

Die Begrenzung bei Kuren auf drei Wochen wird gelockert. Bei der Rehabilitation werden die Zuzahlungen gesenkt von 25 auf 17 Mark pro Tag im Westen und von 20 auf 14 Mark im Osten.

Eine Reihe von Maßnahmen soll Wettbewerbsverzerrungen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung beseitigen und Prämienbelastungen älterer Privatversicherter begrenzen. Unter anderem wird für Ältere der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung schwerer.

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