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Politik: Die Länder verordnen sich eine Reform

Einstimmigkeitsprinzip gelockert, Kultusministerkonferenz modernisiert / Rot-grüner Streit um das BKA

Berlin - Mit überraschenden Reformbeschlüssen haben die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend ihren Forderungen im Föderalismusstreit Nachdruck verliehen. So soll in der Ministerpräsidentenkonferenz künftig nicht mehr durchgängig das Einstimmigkeitsprinzip herrschen. Das teilte Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) während der Beratungsrunde der Länderchefs im Berliner Rathaus mit. Demnach genügt künftig in den Fällen, die sich nicht direkt auf die Haushalte auswirken oder Gemeinschaftseinrichtungen betreffen, eine Mehrheit von 13 der 16 Länder. „Das bringt ein höheres Maß an Flexibilität, damit wird die Blockade von Beschlüssen durch wenige Länder verhindert“, sagte Stoiber. Nach seinen Angaben gilt das Prinzip bereits für die Ministerpräsidentenkonferenz, die an diesem Donnerstag in Berlin fortgesetzt wird.

Zudem beschlossen die Länder, die Kultusministerkonferenz (KMK) fortzusetzen und deren Reform noch voranzutreiben. Damit ist die Kündigung des KMK-Staatsvertrags durch Niedersachsen vom Tisch. Damit seien die Länder in der Lage, einheitliche Standards in der Bildungspolitik zu formulieren und zu fixieren, sagte Stoiber. Der Berliner Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) fügte hinzu, dies sei ein wichtiges Signal aller Bundesländer in der Bildungspolitik. In den Verhandlungen über die Föderalismusreform beanspruchen die Länder eine weit gehende Zuständigkeit in den Fragen von Schule und Hochschule. Die Bundesregierung zweifelt dagegen – nicht zuletzt wegen des bislang geltenden Einstimmigkeitsprinzips – die Fähigkeit der Länder an, notwendige bundesweite Standards zu setzen, etwa bei der Qualitätssicherung im Hochschulwesen. Laut Stoiber und Wowereit sind die Länder nun bereit, dem Bund eine enge bildungspolitische Zuständigkeit für den Hochschulzugang und die Abschlüsse zuzugestehen. Darunter falle aber nicht die Frage der Studiengebühren. Der Bund solle auch aus der Bildungsplanung aussteigen. Dies wollen die Länder in Eigenregie regeln. Das Verbot von Studiengebühren durch Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) wird derzeit in Karlsruhe verhandelt; eine Entscheidung wird für Ende Januar erwartet.

In der rot-grünen Koalition spitzte sich derweil der Streit über die künftigen Rechte des Bundeskriminalamts (BKA) zu. Dabei geht es um eine vor allem von Innenminister Otto Schily (SPD) betriebene Grundgesetzänderung, wonach das BKA zuständig werden soll für die Terrorabwehr, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt und sich kein Bundesland zuständig fühlt. Das lehnen die Grünen ab. Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele warf Schily vor, „Hand an unsere föderalen Strukturen“ zu legen. Fraktionschefin Krista Sager forderte Schily auf, „Scheingefechte“ mit dem Koalitionspartner aufzugeben. „Otto Schily ist der Einzige, der immer von allem etwas versteht“, sagte sie. Angesichts des harten Widerstands der Grünen könnte die Grundgesetzänderung für das BKA ausgeklammert werden. Das könnte es den Grünen erleichtern, die von ihnen bislang abgelehnten begrenzten Abweichungsmöglichkeiten der Länder im Umweltrecht zu akzeptieren. Dass das Umweltrecht, bislang zwischen Bund und Ländern zersplittert, künftig beim Bund gebündelt werden soll, ist im Prinzip in der Föderalismuskommission unstrittig.

Keine Rolle mehr spielte am Mittwoch die Forderung ostdeutscher Politiker, die zugesagten Solidarpakthilfen für die neuen Länder im Grundgesetz zu verankern. Mehrere Ministerpräsidenten äußerten sich skeptisch. Wowereit sagte: „Das Anliegen ist vom Ansatz her richtig aber es gibt Grenzen dafür, was man in die Verfassung schreiben sollte.“ Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU) meinte, es gebe auch andere Möglichkeiten der Absicherung dieser Hilfen.

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