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Die düsteren Szenarien haben sich nicht bewahrheitet – und die lautstarken Warner müssen sich von Kollegen heftige Kritik anhören

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Die Lohnuntergrenze und ihre Auswirkungen: Zwischenbilanz nach 100 Tagen Mindestlohn

Ökonomen und Branchenverbände hatten vor gravierenden Folgen durch den gesetzlichen Mindestlohn gewarnt - und lagen voll daneben. Eine Zwischenbilanz nach 100 Tagen.

Sie gelten als renommierte Wirtschaftsexperten, lagen aber voll daneben. Der Mindestlohn, so warnte der Chef des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, noch vor einem Jahr, gefährde bis zu 900.000 Arbeitsplätze. Sein Kollege Axel Börsch-Supan vom Max-Planck-Institut für Sozialpolitik prophezeite, dass aufgrund der Lohnuntergrenze die Jugendarbeitslosigkeit "signifikant ansteigen" werde. Und Arbeitgeber wie Branchenverbände liefen Sturm mit dem Argument, dass ein flächendeckender Mindestlohn vor allem in Ostdeutschland jede Menge Jobs kosten, die Konjunktur abwürgen, die Verbraucherpreise explodieren lassen und am Ende die Schwächsten treffen werde.

Nach 100 Tagen Mindestlohn hat sich die Aufregung gelegt, die düsteren Szenarien haben sich nicht bewahrheitet – und die lautstarken Warner müssen sich von Kollegen heftige Kritik anhören. Es sei ein "Horrorszenario" gemalt worden, das sich nicht realisiert habe, resümiert der Wirtschaftsweise Peter Bofinger. Die "ordnungspolitische Kernschmelze", vor der etliche Ökonomen gewarnt hätten, sei "nicht eingetreten", sagt der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Joachim Möller.

Behauptung eins: Der Mindestlohn führt zu massenhaftem Jobverlust

Dafür gibt es keine Anzeichen. Im Gegenteil: Im März ist die Arbeitslosenzahl weiter gesunken – auf den niedrigsten Stand seit 24 Jahren. So kann man höchstens darüber streiten, ob die Aufwärtsentwicklung ohne Mindestlohn nicht noch stärker ausgefallen wäre. Beobachten ließ sich lediglich ein auffälliger Rückgang bei den Minijobs, die besonders oft mit weniger als 8,50 Euro entlohnt wurden. Deren Zahl sinkt nach dem Weihnachtsgeschäft zwar immer.

Doch diesmal fielen der Minijob-Zentrale zufolge von Dezember auf Januar mit 255.000 Stellen gleich dreimal so viele weg wie im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Dies allein sei aber nicht sehr aussagekräftig, mahnen sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Schließlich könnte, so Vorstandsmitglied Heinrich Alt, ein Teil der weggefallenen Minijobs auch in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt worden sein. Auffällig sei jedenfalls, dass etwa im Handel viele neue Stellen geschaffen wurden. Und auch ob sich die Entlassenen zwischenzeitlich nicht längst wieder in anderen Minijobs verdingen konnten, lässt die Statistik der weggefallenen Stellen offen.

Behauptung zwei: Der Mindestlohn beschert den Verbrauchern höhere Preise

Tatsächlich haben die Preise für Dienstleistungen, vor allem in Ostdeutschland, in einigen Branchen spürbar angezogen. Teurer wurden zum Beispiel Taxifahrten, Restaurantbesuche, Friseurbesuche, Hotelübernachtungen, die chemische Reinigung von Kleidung. Doch auf breiter Front, so resümiert Ferdinand Fichtner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), habe der Mindestlohn nicht zu Preiserhöhungen geführt, die "den Menschen ein Loch in die Tasche reißen würden". Daran werde sich in nächster Zeit auch kaum was ändern, sagt der Konjunkturexperte. Das Austesten, ob und inwieweit sich die gestiegenen Kosten auf die Kundschaft abwälzen lassen, sei weitgehend abgeschlossen.

Behauptung drei: Klassische Dienstleister verkraften den Mindestlohn kaum

In Ostdeutschland seien die Personalkosten oft "um 20 Prozent und mehr" gestiegen, klagt der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. Und auch bei den Zulieferbetrieben habe der Mindestlohn vieles verteuert. Die Folge: 75 Prozent der Hoteliers und 88 Prozent der Gastronomen haben ihre Preise erhöht oder dies noch vor. Ob die Kunden das hinnehmen, lässt sich erst nach der Urlaubssaison eindeutig sagen. Momentan scheinen aber viele Anbieter damit klarzukommen. Einer aktuellen Umfrage zufolge hadert nur jeder zweite mit dem Mindestlohn.
Auch ihre Funktionäre schimpfen eher über die "Begleitmusik". Die Dokumentationspflicht raube vielen den Nerv, sagt Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Und dass man nun so penibel auf Arbeitszeitlimits achte, passe auch nicht in die Lebenswirklichkeit. Ab und an, etwa bei der Ausrichtung von Feiern, müssten – sofern bezahlt und vom Arbeitnehmer akzeptiert – auch mal Zwölf-Stunden-Tage drin sein.

Auch die Taxibranche gibt sich gelassen. Zwar stiegen deren Preise bundesweit um zehn Prozent. Doch von den dramatischen Kundenrückgängen, die man befürchtet habe, sei bislang nichts zu spüren, heißt es beim Branchenverband BZP. Eher andersrum. Es könne sein, dass Kunden auf dem Land nun länger auf ein Taxi warten müssten, weil die Unternehmer dort nicht mehr so viel Personal vorhalten könnten, sagt Verbandspräsident Michael Müller. Und im Friseurhandwerk, wo man sich an der Dramatisierung von Anfang an nicht beteiligt hat, fühlen sich die Funktionäre bestätigt. Im Schnitt seien die Preise um drei Prozent gestiegen, sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Müller. Macht 50 Cent mehr für den Herrenhaarschnitt. Das sei vielleicht in Grenzregionen ein Problem, nicht aber in der Fläche – zumal die Branche wieder stärker auf Professionalisierung setze und von der Geiz-ist-geil-Mentalität abgerückt sei.

Behauptung vier: Der Mindestlohn trifft vor allem den Osten Deutschlands

Das ist tatsächlich so. Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigten in Sachsen-Anhalt und Sachsen bei jeweils rund 14 Prozent, in Baden-Württemberg, Rheinland- Pfalz, Bayern, Bremen und dem Saarland dagegen bei unter drei Prozent. Auch bei den Betrieben gibt es dieses Gefälle. Im Osten sind 24 Prozent betroffen, im Westen nur neun Prozent. An der Spitze liegt Sachsen, wo 32 Prozent der Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro abspeisten. In Baden-Württemberg und Hamburg waren es nicht mal sieben Prozent.

Behauptung fünf: Von den Mindestlöhnen profitieren fast vier Millionen Beschäftigte

Offenbar sind es weit weniger – was womöglich auch einen Teil der ausgebliebenen Negativszenarien erklärt. Nach der IAB-Studie sind deutschlandweit nur 4,4 Prozent der Beschäftigten vom Mindestlohn betroffen. Das könnte auch daran liegen, dass rund sieben Prozent der Betriebe der Außenwirkung wegen ihre Löhne schnell noch vor Inkrafttreten des Mindestlohns erhöhten. Allerdings wurden bei der Befragung Beschäftigte mit Ausnahmeregelungen – also etwa Azubis, Praktikanten oder Erntehelfer – ebenso außen vor gelassen wie Betriebe, die ausnahmslos Minijobber beschäftigen.

Behauptung sechs: Der Mindestlohn bewahrt Niedrigverdiener vor Altersarmut

Mit den Löhnen erhöhen sich die Rentenbeiträge, dadurch steigen die Altersbezüge. Doch auskömmliche Renten sind durch Jobs im Niedriglohnbereich nach wie vor nicht zu erreichen. Rein rechnerisch kommen Beschäftigte mit 8,50 Euro im besten Fall, also nach 45 Beitragsjahren, auf eine Rente von knapp 653 Euro. Damit bleiben sie im Alter auf Hilfe angewiesen. Die Grundsicherung liegt, durchschnittliche Wohnkosten zugrunde gelegt, bereits bei 722 Euro. Der Mindestlohn verringert also, wenn kein anderes Einkommen dazukommt, im Alter lediglich die Sozialhilfekosten für Betroffene.

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