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Streit um Sitzplatzvergabe.

© AFP

Die Medien und der NSU-Prozess: Journalisten dürfen Sitze nun doch an Kollegen abgeben

Nach der heftigen Kritik an der Platzvergabe beim NSU-Prozess hat das Münchner Oberlandesgericht seine Haltung nun in einem Punkt geändert: Journalisten dürften ihre Sitzplätze nun nach freier Wahl abgeben.

Nach der heftigen Kritik an der Platzvergabe beim Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe hat das Münchner Oberlandesgericht seine Haltung nun in einem Punkt geändert: Gerichtspräsident Kurt Huber lehnt den Tausch von Journalistenplätzen untereinander nicht mehr ab, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Damit können die 50 zugelassenen Medienvertreter ihre Sitze nach freier Wahl an Kollegen abgeben, die auf der Warteliste stehen.

Kein einziger türkischer Journalist hatte in dem Akkreditierungsverfahren einen Sitzplatz bekommen, was zu massivem Unmut führte. Insgesamt gehen 73 Journalisten leer aus. Die „Bild“-Zeitung hatte daraufhin ihren Platz dem türkischen Blatt „Hürriyet“ angeboten, die ARD-Vertreter sind bereit, einen ihrer fünf Sitze an den türkischen Rundfunksender TRT abzutreten. Diese Angebote waren zuvor vom Gericht abgelehnt worden mit der Begründung, dass bei Aufgabe von Sitzen die Reihenfolge der Nachrückerliste eingehalten werden müsse. Die vielfach verlangte Video-Übertragung des Prozesses für die Journalisten in einen anderen Raum lehnte Huber weiterhin ab.  

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