zum Hauptinhalt

Politik: Die Partei muss hart bestraft werden - und sich rehabilitieren können (Kommentar)

Leben wir nicht in einem sanften Land? Kinder und Hunde dürfen nicht geschlagen werden, "Streicheleinheiten" sollen das Positive verstärken.

Leben wir nicht in einem sanften Land? Kinder und Hunde dürfen nicht geschlagen werden, "Streicheleinheiten" sollen das Positive verstärken. Der unterhaltsame Sozialphilosoph Roger Willemsen liefert uns Stich-, nein Streichelworte für eine Debatte, die auch lehrreich ist. Er sagt, wir lebten "in einem Land, in dem die Aktienkurse freundlich sind, in dem Bargeld arbeitet oder lacht, in dem man Gefühle investiert". Wer links ist, zeigt sich da gerne progressiv: Nicht zu viel strafen, lieber auf die Resozialisierung setzen. Gut so. Aber jetzt, da es nicht um gewöhnliche Räuber geht, sondern um die große schwarze CDU?

Psychologie und Pädagogik auf Parteienniveau, darum geht es. Im Blick auf die CDU bieten sich drei Strafmöglichkeiten: straf- oder zivilrechtlich durch die Gerichte, politisch durch die Wähler, pekuniär durch das Parlament. Und alle drei Strafen müssen die Christdemokraten treffen: um ihnen selbst zu helfen und als Prävention neuer Versuche, sich auf verbotenen Umwegen politische Siege und Geldgewinne zu verschaffen.

Jetzt muss es gelingen. Denn die Flick-Affäre Ende des letzten Jahrzehnts, bis zu diesem Zeitpunkt der größte bekannte Skandal, hatte beides nicht: weder die erhoffte klärende noch eine erziehende Wirkung. Obwohl das Desaster, dass die Machenschaften aufflogen, psychologisch gesehen groß genug gewesen sein müsste; obwohl die Affäre nachher haargenau untersucht worden ist.

Bestraft werden muss also erstens, dass die Betroffenen, voran die CDU, sich nach dieser Affäre ganz offenkundig in krimineller Weise bemüht haben, damals schon "gewaschenes" Geld beiseite zu schaffen. Die schwarzen Konten für das, was aus der Zeit der Umwegfinanzierung über die so genannte Staatsbürgerliche Vereinigung übrig blieb, sind nämlich Beleg für eine Gesinnung, die unsere parlamentarische Demokratie gefährden kann. Und deshalb sollen sich Gerichte mit den Vorgängen befassen: mit Helmut Kohls Konten und Spenden, mit Wolfgang Schäubles 100 000-Mark-Spezialzahlung, mit Karlheinz Schreiber, Brigitte Baumeister, Uwe Lüthje, Walther Leisler Kiep. Die erste Forderung an sie ist - logisch - die nach der Wahrheit. Daran bemisst sich, wenn nötig, die Sühne. Die finanziellen Rückforderungen folgen aus beidem.

Politisch muss darüber hinaus der Wähler, der gern und viel zitierte "Souverän", die Chance haben, zu strafen. Oder gnädig zu sein. Eine Neuwahl in Hessen, wo immerhin ein deutscher Regierungschef log und das auch noch öffentlich eingestehen musste, böte in diesem Sinne nur die Grundlage. Dem Wähler stünde die Entscheidung dann frei. Nur schon die Aussicht darauf wäre für CDU sicherlich eine Strafe, jedenfalls würde sie das so empfinden. Das könnte aber andererseits dazu führen, dass sie durch diese Sanktion ihre Maßstäbe für das zurückgewinnt, was richtig und was falsch ist.

Der aufs Tagesgeschäft gesehen aktuellste Punkt ist die Frage, wie viel Geld die CDU wegen falscher Rechenschaftsberichte an den Staat zurückzahlen muss. Dass sie muss, ist klar. Die Höhe muss sich daran bemessen, was das übergeordnete demokratische Ziel ist: die Gesundung, sprich: Resozialisierung, der Partei. Parlamentspräsident Wolfgang Thierse sollte dafür den pädagogischen Faktor in seine Rechnung einbeziehen. Das bedeutet, der CDU so viel abzuverlangen, dass sie noch über Jahre in ihre Rechenschaftsberichte eine Summe einstellen muss, die sie an ihr Fehlverhalten erinnert: Reue in Raten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false