zum Hauptinhalt

Politik: Die Regierung will gelassen bleiben

Juristen streiten darüber, wie weit Einwände des Bundespräsidenten gegen ein Gesetz in Ordnung sind

Berlin - Die Bundesregierung will „mit Gelassenheit“ auf die aktive Teilnahme des Bundespräsidenten an der politischen Diskussion aktueller Streitfragen reagieren, heißt es in Regierungskreisen. Die Furcht vor einem Über-Präsidenten Horst Köhler, der politische Entscheidungen an sich ziehen will, scheint es am Kabinettstisch noch nicht zu geben. Doch Differenzen mit dem Staatsoberhaupt gibt es derzeit genug.

Mehrfach hat Köhler Initiativen der Regierung in Frage gestellt, zum Beispiel den Plan, den 3. Oktober als Feiertag abzuschaffen. Zuletzt erhob er beim Luftsicherheitsgesetz Einspruch. Nun diskutieren Staatsrechtler, ob dies mit den Aufgaben des Präsidenten vereinbar ist. Schließlich sieht ihn das Grundgesetz nicht als Kontrollorgan von Regierung oder Bundestag. Er ist verpflichtet, verabschiedete Gesetze auszufertigen. Nur bei verfassungsrechtlichen Einwänden kann er seine Unterschrift verweigern.

Köhler hat das Luftsicherheitsgesetz, das unter anderem regelt, unter welchen Bedingungen entführte Flugzeuge durch die Luftwaffe abgeschossen werden können, zwar unterschrieben. Er vertritt jedoch die Auffassung, dass das Grundgesetz nicht zulasse, Leben gegen Leben aufzuwiegen. Der Staat dürfe keine Unschuldigen töten, um andere zu retten. In einem Brief an Parlament und Regierung vom Mittwoch empfahl er deshalb, das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

Nicht gerade konsequent – findet der Staatsrechtler Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin. „Ich halte nichts davon, einerseits ein Gesetz zu unterschreiben, andererseits den Gang nach Karlsruhe nahe zu legen“, sagt Pestalozza. Der Bundespräsident könne seine Unterschrift verweigern. Entscheide er sich aber, das Gesetz auszufertigen, sollte er dies nicht kommentieren. „Der Papst kommentiert sich auch nicht“, sagte Pestalozza. Dennoch glaubt der Staatsrechtler nicht, dass Köhler damit das Amt des Bundespräsidenten beschädigt – schließlich sei er nicht der erste Amtsinhaber, der so entscheide.

Auch der Münchner Staatsrechtler Rupert Scholz erinnert an frühere Fälle. So habe etwa Karl Carstens 1981 das Gesetz zur Reform der Staatshaftung trotz schwerer Bedenken verkündet. Köhler stehe in der Tradition seiner Vorgänger. „Er hat seine Kompetenzen in keiner Weise überschritten“, sagte Scholz. Das gelte auch für seine Äußerungen zur Föderalismusreform oder zur Familienpolitik. Durch Meinungsäußerungen könne sich der Bundespräsident in öffentliche Debatten einschalten. „Wie seine Vorgänger ist Horst Köhler dabei zu Recht sehr zurückhaltend“, sagte Scholz.

Die Bundesregierung sieht ebenfalls keinen Anlass für grundsätzliche Sorgen. Auch der von Rot-Grün ins Amt gewählte Johannes Rau hatte im Jahr 2002 das Zuwanderungsgesetz unterschrieben und zugleich eine Prüfung in Karlsruhe empfohlen. Zudem sei die Meinungsverschiedenheit beim Luftsicherheitsgesetz nicht überraschend gekommen, heißt es in Regierungskreisen. Köhler habe Bundeskanzler Schröder rechtzeitig informiert, die schriftliche Stellungnahme sei am Dienstag im Kanzleramt eingetroffen. Und schließlich erinnert man gern daran, dass Köhler die Haltung der Bundesregierung zur Fluthilfe ausdrücklich und mehrfach gelobt habe.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false