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Politik: Die Rente der anderen

Wer auf seine DDR-Zusatzversorgung verzichten will, scheitert am Gesetz

Von Matthias Schlegel

Berlin - Die Emotionen in der Debatte über die geplante Sonderrente für Opfer der SED-Diktatur kochen noch immer hoch. Bei ihrer harten Kritik an dem Gesetzentwurf und den an die Anwartschaft geknüpften Bedingungen verweisen Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen auch immer wieder auf die andere Seite: auf ehemalige DDR-Eliten und ihre hohen Renten. Sie profitieren nicht zuletzt von einem weit verzweigten System von Sonderversorgungen und Zusatzrenten aus DDR-Zeiten. Doch es gibt auch unter denen die anderen Fälle – wenige wohl, aber es gibt sie: Dass Anwärter einer solchen Sonderrente aus Scham und Reue über diesen Abschnitt ihres Lebens den Anspruch auf die Sonderrente loswerden wollen – aber es geht nicht.

Nennen wir ihn Herrn L., der seinen Namen nicht nennt, weil er dem Verdacht entgehen will, sich zum Helden stilisieren zu wollen. Herr L. stand auf der Seite der Täter. Er hatte im Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ gedient, dem militärischen Arm des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Drei Jahre hätten es sein sollen, nach achtzehn Monaten war Schluss, die friedliche Revolution hatte dem Spuk ein Ende gemacht. L. war zwanzig Jahre alt. Nie zuvor hatte er so viel Angst gehabt: davor rauszumüssen zum Einsatz gegen die eigene Bevölkerung. Der Dienst im MfS war die „beschissenste Zeit“ seines Lebens. Und die Wiedervereinigung „die schönste Sache der Welt“. Irgendwann wollte er mit der Vergangenheit aufräumen: Rentenansprüche, so gering sie wegen der kurzen Zeit auch waren, wollte er auf keinen Fall behalten. Oder sie auf einen anderen übertragen, auf jemand, der unter dem Regime gelitten hat. Und er kennt den einen oder anderen „Ehemaligen“, den Gleiches umtreibt.

Zuständig für die Rentenabwicklung der ehemaligen MfS-Angehörigen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Die Behörde setzt das „Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebietes“ um. Das BVA, dessen Berliner Außenstelle sinnigerweise auf dem ehemaligen Stasi-Gelände in Berlin-Lichtenberg angesiedelt ist, bestätigt dem Tagesspiegel, dass die Frage, ob auf ein Überleitungsverfahren verzichtet werden kann, schon „vereinzelt“ an die Behörde gestellt wurde. Allerdings werde die Anzahl entsprechender Anfragen „nicht nachgehalten“, so dass es keine verlässlichen Daten gebe.

Das Überprüfungsverfahren wird auf Antrag des Rentenversicherungsträgers, des Berechtigten oder von Amts wegen eingeleitet. Das BVA ist nach eigener Auskunft „zur Überprüfung der Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem des MfS als Versorgungsträger zwingend verpflichtet“. Weil aber die rentenrechtliche Bewertung all dieser Fälle der Deutschen Rentenversicherung obliegt, wird man dorthin verwiesen.

Eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt, dass es nicht möglich sei, Zeiten für Rentenanwartschaften einfach streichen oder jemand anderem übertragen zu lassen. Weil die Berechnung der Rente aus dem gesamten Konto vorgenommen werde, könne auf solche Zeiten „nicht verzichtet werden“. Denn ein Eingriff in die Rentenbiografie könne ja auch Auswirkungen auf Dritte, zum Beispiel die Ehefrau, haben. Vielmehr habe der Versicherte sogar eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht beim Nachweis seiner Versicherungszeiten. Möglich sei also nur, das Geld bei der Auszahlung der Rente weiterzugeben.

Herr L. müsste sich also noch rund 30 Jahre gedulden.

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