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Politik: Die zwei Seiten des selben Stoffs (Kommentar)

Ist ein Kopftuch weltanschaulich neutral oder nicht? Diese Frage haben zwei deutsche Gerichte unterschiedlich beantwortet: Am Donnerstag entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass ein Kopftuch weltanschaulich neutral ist.

Ist ein Kopftuch weltanschaulich neutral oder nicht? Diese Frage haben zwei deutsche Gerichte unterschiedlich beantwortet: Am Donnerstag entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass ein Kopftuch weltanschaulich neutral ist. Damit erlaubt es deutschen Asylbehörden, iranischen Frauen gegen ihren Willen zum Fototermin ein Kopftuch aufzuzwingen, damit der Iran deren Papiere akzeptiert. Gestern entschied nun das Verwaltungsgericht in Stuttgart, dass die deutsche Lehrerin Fereshta Ludin mit Kopftuch nicht im öffentlichen Dienst unterrichten darf, weil die Kopfbedeckung ein demonstratives religiöses Bekenntnis sei. Diese konträren Auffassungen sind verwirrend und sie zeigen die Malaise, die deutsche Behörden und Gerichte befällt, wenn sie immer häufiger darüber entscheiden müssen, welche Rolle Religion im öffentlichen Raum spielen darf. Der Staat muss Schüler vor religiöser Indoktrination schützen. Ein Kopftuch allein ist jedoch noch kein Beweis für die missionarischen Absichten der Trägerin. Frau Ludin konnte überzeugend darstellen, dass sie keine islamische Fundamentalistin ist. So hat der deutsche Staat die Chance vertan, integrationswilligen Moslems zu signalisieren, dass sie willkommen sind.

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