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Politik: Diplomaten im Todestrakt unerwünscht

Wir allein entscheiden, wen wir hinrichten wollen: So lässt sich die jüngste Aktion der USRegierung übersetzen. Das entsprechende Schreiben, datiert auf den 7.

Wir allein entscheiden, wen wir hinrichten wollen: So lässt sich die jüngste Aktion der USRegierung übersetzen. Das entsprechende Schreiben, datiert auf den 7. März, hat zwei Absätze und ist an UN-Generalsekretär Kofi Annan adressiert. Darin teilt Außenministerin Condoleezza Rice mit, dass die USA einseitig ein Zusatzprotokoll der Wiener Konvention zum Schutz ausländischer Gefangener aufkündigen. Das Protokoll verpflichtet die Unterzeichner, dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) die letzte Entscheidung in der Frage zu überlassen, ob einem im Ausland verurteilten mutmaßlichen Verbrecher ausreichend diplomatischer Beistand gewährt wurde.

Von diesem Recht hatte der IGH wiederholt Gebrauch gemacht – und mitunter gegen die Vertreter der US-Justiz entschieden. Deshalb wurde das Protokoll jetzt für nichtig erklärt. Der IGH habe die Wiener Konvention auf eine Weise interpretiert, „die wir nicht vorausgesehen haben“, sagte eine Sprecherin des Außenministeriums der „Washington Post“. Praktisch sei dadurch das US-Strafrechtssystem in seiner Souveränität eingeschränkt worden. Vor weiteren Einmischungen müsse man sich schützen.

Besonderes Aufsehen hatte ein IGH-Urteil im vergangenen Jahr erregt. Darin erhielten 51 Mexikaner, die in Texas zum Tode verurteilt worden waren, das Recht auf erneute Anhörung. Das Gericht befand, dass sie nicht ausreichend über ihren Anspruch auf diplomatischen Beistand unterrichtet worden waren. Das hatte in Texas Empörung ausgelöst. Am Donnerstag traf Rice in Mexiko ein. Die Beziehung zwischen beiden Staaten gilt als angespannt. Ende März will US-Präsident George W. Bush auf seiner Ranch in Crawford Mexikos Präsidenten Vicente Fox empfangen.

Das Zusatzprotokoll zur Wiener Konvention hatten 1963 die USA selbst vorgeschlagen und 1969, zusammen mit den übrigen Bestimmungen, ratifiziert. Als erstes Land machten sie 1979, während der Geiselkrise in Teheran, davon Gebrauch. Erfolgreich verklagten sie Iran wegen der Geiselnahme von 52 Ausländern. Die Wiener Konvention unterzeichneten 166 Staaten, das Zusatzprotokoll weniger als ein Drittel davon, darunter Deutschland, Großbritannien, Japan und Australien. Praktisch bedeutet nun der Ausstieg, dass die USA zwar weiter die Konvention beachten, die Kontrolle darüber aber nicht länger in die Hände der obersten internationalen Gerichtsbarkeit legen wollen.

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