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Ausgehviertel in Freiburg. Flüchtlinge soll der Zutritt zu Discotheken verweigert worden sein.

© Michael Bamberger/dpa

Disco-Verbot für Flüchtlinge in Freiburg: Verband: Pauschale Abweisung geht nicht

Politik und Discotheken-Verband warnen vor pauschalen Zutrittsverboten für Flüchtlinge. Die Polizei bittet Opfer von Straftaten in Clubs, sich zu melden.

Discobetreiber dürfen bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht pauschal an der Tür abweisen. Darauf hat der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT) hingewiesen.

Anlass sind Recherchen der „Badischen Zeitung“, wonach Discos und Clubs in Freiburg entschieden haben, keine Flüchtlinge mehr einzulassen oder den Zutritt zu begrenzen - wegen sexuellen Belästigungen, Diebstählen und Gewalt.

Zwar dürfe Besuchern der Zutritt verwehrt werden, wenn es Gründe dafür gebe, sagte BDT-Geschäftsführer Stephan Büttner am Montag. Das gelte vor allem, wenn sie aggressiv oder beleidigend aufträten, Kontrollen verweigerten, betrunken seien oder unter Drogen stünden. Aber: „Pauschale Abweisung geht nicht.“

Auch der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall hat vor übertriebenen Beschränkungen gewarnt. Pauschale Zutrittsverbote seien diskriminierend und nicht zulässig, sagte der SPD-Politiker am Montag in Stuttgart. Die Polizei gehe konsequent gegen etwaige Übergriffe in Discos und Clubs vor. Zudem hätten die Beamten mit dem Platzverweis ein Instrument, mit dem sie notfalls „eine Spur“ schneller eingreifen könnten.

Derweil hat die Polizei Opfer von Straftaten dazu aufgerufen, sich zu melden. Eine besondere Häufung etwa von sexuellen Übergriffen in Discos sei der Polizei nicht bekannt, sagte eine Sprecherin am Montag. Der Appell gehe an Betroffene und an die Betreiber der Clubs, sich bei Straftaten zu melden. Sonst könne die Polizei nicht ermitteln. (dpa)

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