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Politik: Doch kein Patent auf den Menschen

München. Die Einsprüche gegen ein europäisches Patent zur Gewinnung von Stammzellen waren erfolgreich.

München. Die Einsprüche gegen ein europäisches Patent zur Gewinnung von Stammzellen waren erfolgreich. Nach dreitägiger öffentlicher Verhandlung hat das Europäische Patentamt in München den Anwendungsbereich stark eingeschränkt.

Wie die Behörde am Mittwoch bekannt gab, sind jetzt tierische und menschliche embryonale Stammzellen von dem Patent der Universität Edinburgh ausgeschlossen. Es erstreckt sich künftig nur noch auf Zellen, die nicht aus Embryonen gewonnen werden. Damit wurde dem erst am Dienstag gestellten Hilfsantrag der schottischen Universität stattgegeben. Greenpeace-Experte Christoph Then begrüßte die Entscheidung. Die Umweltschutzorganisation hatte im Februar 2000 entdeckt, dass sich das Patent „EP 695 351“ auch auf menschliche Stammzellen bezog. Dem Einspruch von Greenpeace hatten sich weitere 13 Organisationen und Regierungen angeschlossen.

Dazu gehörten die Deutsche Forschungsgemeinschaft ebenso wie kirchliche Organisationen, die Regierungen Deutschlands, der Niederlande und Italiens. Das im Dezember 1999 erteilte Patent verstoße in zweierlei Hinsicht gegen das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), sagte der Vorsitzende der Einspruchsabteilung, Reinhard Hermann am Mittwoch. Zum einen sei die Erfindung nicht vollständig beschrieben worden. Zum anderen werde die Bestimmung verletzt, wonach die Verwendung menschlicher Embryonen zu kommerziellen und industriellen Zwecken verboten ist.

„Wir haben uns ausschließlich am Europäischen Patentabkommen orientiert“, betonte Hermann. Nationales Recht wie das deutsche Embryonenschutzgesetz sei dagegen nicht maßgeblich gewesen.

Nach der Münchner Entscheidung gilt das Patent weiterhin für die Züchtung adulter Stammzellen, die aus Organen von Erwachsenen oder aus Nabelschnur-Blut gewonnen werden können. Für embryonale Stammzellen dagegen müssen Embryonen im Alter von wenigen Tagen getötet werden. Die Forschung werde durch den Beschluss des Patentamts nicht schwerwiegend eingeschränkt, erklärte ein Sprecher des Bundesforschungsministeriums. Paul Janositz

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