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Benachteiligt "wegen seiner Rasse" oder aus Rassismus? Der Streit darum geht nicht nur um Worte - hier die Tafeln mit den Grundgesetzartikeln vor dem Bundestag.

© Reiner Zensen/imago

Doch keine Verfassungsänderung: Warum es vorerst bei „Rasse“ im Grundgesetz bleibt

Eigentlich hatte sich die große Koalition geeinigt, das Wort „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Doch daraus wird nichts. Die SPD ist sauer.

Fachkundige Beobachter hatten ohnehin nicht mehr damit gerechnet. Doch nun hat der Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag dem Vorhaben auch ganz offiziell eine Absage erteilt. „Es gibt keinen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Grundgesetzes zum Thema 'Rasse', so dass eine kurzfristige Grundgesetzänderung nicht mehr zu erwarten ist“, sagte Ansgar Heveling (CDU) der „Rheinischen Post“ in Düsseldorf.

Im Grundgesetzartikel 3 ist die Gleichheit aller Bürger:innen festgelegt. Seit 1949 heißt es dort, niemand dürfe „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner reigiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“. Gegen die Formulierung „Rasse“ gibt es seit etlichen Jahren Einwände von betroffenen Minderheiten, aber auch aus der Wissenschaft: Das Wort lege nahe, es gebe so etwas wie menschliche Rassen, was wissenschaftlich jedoch widerlegt ist.

Im Oktober hieß es aus der GroKo noch, man hoffe auf eine "zeitnahe" Lösung. Eine Gruppe von Fachleuten aus dem Innen- und dem Justizministerium sollte sie vorbereiten. Doch dies scheint gescheitert, vorerst jedenfalls. Dem Tagesspiegel sagte Ansgar Heveling am Mittwoch, seine Fraktion sei weiter „grundsätzlich offen für eine Veränderung, wenn die neue Formulierung tatsächlich einen Fortschritt darstellt“. Aber man wolle „sehr sorgsam überlegen können, wie wir den Satz neu formulieren“.

Union: Brauchen mehr Zeit

Dabei seien auch völkerrechtliche Auswirkungen zu bedenken. Für all dies brauche es „mehr Zeit, als die verbleibende Legislaturperiode uns lässt“. Den Begriff „Rasse“ etwa durch „rassistisch“ zu ersetzen - wie es etwa das Deutsche Institut für Menschenrechte vorgeschlagen hatte, finde seine Fraktion „nach den Debatten und dem Urteil von Fachleuten heikel und eine Verengung“. Es könnte nämlich sein, dass „nur noch solche Benachteiligungen verboten wären, die mit einer entsprechenden Gesinnung erfolgen“.

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In der SPD ist man verärgert über den Rückzieher der Union. „Je näher das Ende dieser Legislaturperiode kommt, desto deutlicher wird es, welches Weltbild CDU und CSU weiterhin pflegen: rückschrittlich und modernisierungsfeindlich“, klagt Fraktionsvize Dirk Wiese. „Durch ständige Verzögerungstaktiken“ verhindere die Union die Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz, „obwohl sich Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht über die Bedeutung des Vorhabens einig sind“.

Seehofer hatte schon zugestimmt

Tatsächlich hatten sich die Koalitionspartner im November 2020 im Kabinettsausschuss Rechtsextremismus darauf verständigt, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Die Initiative kam aus der SPD, die damit eine langjährige Forderung aus der Zivilgesellschaft aufgriff. Das Argument dahinter: Da die Idee der „Menschenrassen“ pseudo-wissenschaftlicher Unsinn ist, habe der Begriff auch nichts im Grundgesetz verloren. Menschen, die sich juristisch gegen rassistische Diskriminierung wehren, müssten bislang auf den problematischen Begriff „Rasse“ Bezug nehmen, sich also selbst „rassifizieren“, wie Fachleute sagen - also als Angehörige einer vermeintlichen „Rasse“ beschreiben.

Wiese macht der Union schwere Vorwürfe. Deren Ablehnung verhindere den „eindeutigen Schutz von Millionen Menschen, die täglich mit Rassismus und Diskriminierung konfrontiert sind“, sagt der SPD-Mann. „Noch schlimmer: Sie spielen damit den Feinden unserer pluralistischen und toleranten Gesellschaft in die Hände.“

Für Marco Buschmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, ist der Streit in der GroKo ein „weiterer Beleg“ dafür, dass die SPD sich zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr durchsetzen könne. „Das war ja auch ein Anliegen, das jedenfalls rhetorisch von der SPD geteilt wurde“, sagt er mit Blick auf die Streichung des Rassebegriffs im Grundgesetz.

Dass die Union, trotz anfänglicher Signale der Zustimmung vor einigen Monaten, jetzt nicht mitmache, zeige das Scheitern der SPD in dieser Frage. „In der Sache bedaure ich das“, sagt Buschmann. Die FDP hatte im Sommer 2020 ebenfalls Vorschläge für eine Neuformulierung des Grundgesetzes gemacht. Buschmann sagt, seine Fraktion wäre offen gewesen für eine Grundgesetzänderung, sagt Buschmann – und auch für einen überfraktionellen Kompromiss dazu.

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