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Politik: Doch weniger Geld für Zahnersatz von Kassen Ministerium korrigiert sich

Berlin (ce). Das 472 Seiten starke Gesetzeswerk zur Gesundheitsreform ist offenbar so kompliziert, dass auch das zuständige Sozialministerium manchmal den Überblick verliert.

Berlin (ce). Das 472 Seiten starke Gesetzeswerk zur Gesundheitsreform ist offenbar so kompliziert, dass auch das zuständige Sozialministerium manchmal den Überblick verliert. Eine Sprecherin stellte am Sonntag klar, dass gesetzlich Krankenversicherte auch künftig maximal 65 Prozent der Kosten für den Zahnersatz erstattet bekommen. Am Tag zuvor hatte es aus dem Ministerium irrtümlich geheißen, die Krankenkassen übernähmen künftig bis zu 80 Prozent der Kosten.

Im kommenden Jahr will die Regierung für Kassenpatienten so genannte befundorientierte Festzuschüsse einführen. Der Patient erhält von seiner Versicherung einen festen Betrag, der sich an der Art und der Schwere der Zahnschäden orientiert. Pflegt ein Versicherter seine Zähne sorgfältig und lässt seine regelmäßigen Zahnarztbesuche in seinem BonusHeft dokumentieren, so erhält er einen höheren Zuschuss: Hat er in den vergangenen fünf Jahren vor der Behandlung einmal pro Jahr den Zahnarzt aufgesucht, so sind es 60 Prozent, bei zehn Jahren 65 Prozent.

Ab 2005 müssen nach den Plänen von Regierung und Opposition außerdem Zusatzpolicen abgeschlossen werden, für die die Versicherten alleine aufkommen. Der Patient hat die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Versicherung. Wer einmal zu einem privaten Anbieter wechselt, dem ist der Rückweg versperrt. Die privaten Kassen können nach ihren Kriterien Verträge schließen – also auch höhere Tarife bei höherem Risiko verlangen. Möglicherweise werden sie Pakete anbieten, etwa Zahnersatz und Chefarztbehandlung kombiniert. Für AOK, Barmer und Co. legen die Spitzenverbände einheitliche Tarife fest, die eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern umfassen. Alle Regelleistungen werden abgerechnet, wie sie zwischen gesetzlichen Kassen und Zahnärzten ausgehandelt worden sind. Die teurere Gebührenordnung für Zahnärzte gilt für alle preistreibenden Sonderwünsche.

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