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Hat der Staat Rentnern zu hohe Steuern abgeknüpft?

© dpa/Hans-Jürgen Wiedl

Renten-Doppelbesteuerung: Für zu Unrecht Abkassierte gäbe es kein Geld zurück – ein Skandal

Der Bundesfinanzhof klärt, ob Millionen Menschen zu hohe Steuern gezahlt haben. Doch das Finanzamt hat bereits Nägel mit Köpfen gemacht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Heike Jahberg

Wenn die Begriffe Renten, Steuern und Vorsorgeaufwendungen zusammen kommen, klingt das nach einem Thema für Spezialisten. Doch die Fälle, die der Bundesfinanzhof am Mittwoch verhandelt hat, betreffen Millionen Menschen. Es geht um die Frage, ob der Staat Rentnern zu hohe Steuern abknöpft und Beitragszahler, die noch im Arbeitsleben stehen, steuerlich zu wenig entlastet.

Eine solche Doppelbesteuerung wäre verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon klar gemacht. Entschieden haben die Verfassungsrichter auch bereits, dass der Systemwechsel in der Rentenbesteuerung, der immer größere Teile der Rente der Steuerpflicht unterwirft, grundsätzlich rechtmäßig ist. Doch viele wichtige Fragen sind noch offen, einige werden jetzt hoffentlich vom Bundesfinanzhof geklärt.

Nur diejenigen, die Einspruch eingelegt haben, profitieren

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Auch das Finanzministerium erhofft sich Hinweise für mögliche Korrekturen. Das Problem: Millionen Steuerbescheide sind bereits rechtskräftig, weil die Finanzämter Nägel mit Köpfen gemacht haben. Nur diejenigen, die Einspruch eingelegt haben, profitieren für die Vergangenheit. Alle anderen können nur auf eine Entlastung für die Zukunft hoffen. Was zu Unrecht abkassiert wäre, gibt es nicht zurück. Das ist der wahre Skandal.

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