zum Hauptinhalt
Die Polizei stellt im Januar die Tatwaffe vor dem Gerichtsgebäude in Frankfurt am Main sicher. Ein Mann hatte aus Rache zwei Männer ermordet und wurde nun zu lebenslanger Haft verurteilt.

© dpa

Doppelmord am Gerichtsgebäude: Lebenslange Haft nach Selbstjustiz in Frankfurt

Mit Schüssen und Messerstichen hat ein Mann in Frankfurt zwei Männer vor dem Gerichtsgebäude getötet, die wegen des Todes seines Bruders angeklagt waren. Nun ist der Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Wegen tödlicher Selbstjustiz am Gerichtsgebäude von Frankfurt am Main ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht verurteilte ihn am Montag wegen Mordes und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist ausgeschlossen, dass der 49-Jährige bereits nach 15 Jahren Haft entlassen werden kann.

Er hatte vor Gericht gestanden, am 24. Januar 2014 mit zahlreichen Schüssen und Messerstichen zwei 45 und 50 Jahre alte Männer getötet zu haben. Die beiden standen wegen des gewaltsamen Todes seines Bruders vor Gericht. Hintergrund der Taten war eine Fehde zwischen Autohändlern, der Täter ist wie die Opfer afghanischer Abstammung.

Seit fünf Monaten verhandelte die Schwurgerichtskammer den Fall. Der Mann war angeklagt, im Januar vergangenen Jahres am Frankfurter Gericht die beiden Männer erschossen zu haben, die einige Jahre zuvor seinen Bruder getötet hatten. Zusätzlich stach er noch mit einem Messer auf die Sterbenden ein. 

BGH hatte Urteil kassiert

Die beiden Männer waren in erster Instanz freigesprochen worden. Weil der Bundesgerichtshof dieses Urteil jedoch kassiert hatte, musste der Prozess erneut aufgerollt werden. Als die beiden Männer im Januar des vorigen Jahres deshalb das Gerichtsgebäude betreten wollten, eröffnete er laut Anklage das Feuer auf sie und stach anschließend auf die sterbenden Männer ein.

Er habe nicht aus Rache, sondern aus Angst auf die beiden Männer geschossen, hatte der Angeklagte in seinem Geständnis zu Prozessbeginn erklärt. Die Staatsanwaltschaft indes sprach von einem „Akt der Selbstjustiz“. Die Eingangshalle des Gerichts war am Morgen des Tattages kurz vor Beginn vieler Prozesse stark belebt. Minuten vor dem zweiten Schuss habe sich noch eine Schulklasse in der Halle aufgehalten. Zeugen berichteten, es sei großes Glück gewesen, dass keine Unbeteiligten verletzte worden seien. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false