zum Hauptinhalt

Politik: Doppelte Affäre

Am Vertrieb einer Neonazi-CD mit Mordaufrufen waren offenbar gleich zwei V-Leute des Verfassungsschutzes beteiligt

Von Frank Jansen

Der Verfassungsschutz steckt offenbar in einer doppelten V-Mann-Affäre. Nach Informationen des Tagesspiegels sollen gleich zwei Spitzel am Vertrieb der CD der Neonazi-Band „White Aryan Rebels“ mitgewirkt haben. Diese ruft auf der Platte „Noten des Hasses“ zum Mord an Michel Friedman, Rita Süssmuth, Alfred Biolek und anderen Prominenten auf. Bei den V-Männern handelt es sich um den vom Brandenburger Verfassungsschutz geführten Toni S., der seit der umstrittenen Razzia der Berliner Polizei gegen die Band in Untersuchungshaft sitzt, und um den sächsischen Neonazi-Anführer Mirko H., den das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz jahrelang dirigiert hat.

Damit haben von den vermutlich drei Neonazis, die tausende Exemplare der „Noten des Hasses“ in Umlauf gebracht haben, zwei für den Verfassungsschutz gearbeitet. Beide stehen im Mittelpunkt von V-Mann-Affären, zwischen denen bislang kaum eine Verbindung sichtbar war.

Affäre eins: Um die Festnahme von Toni S. streiten sich Berlin und Brandenburg. Das Potsdamer Innenministerium wirft der Berliner Polizei vor, sie habe Toni S. bei der Razzia gegen die „White Aryan Rebels“ festgenommen, ohne sich vorher mit Brandenburgs Verfassungsschutz abzusprechen. Die Berliner Behörden verweisen dagegen auf den Vertrieb der „Noten des Hasses“ und weitere Taten, die der V-Mann verübt haben soll.

Affäre zwei: Der Fall Mirko H. hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in Bedrängnis gebracht, weil der V-Mann mehrere Straftaten begangen hat und deshalb schon zwei Jahre Haft verbüsst. Die innenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von Union, FDP und PDS haben kürzlich Innenminister Otto Schily aufgefordert, vor dem Innenausschuss des Bundestages Fragen zu den Aktivitäten des Spitzels zu beantworten.

In der Person des V-Manns Mirko H. treffen nun beide Affären aufeinander. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat gegen den Neonazi, wie erst jetzt bekannt wurde, im Juni Anklage erhoben. Dem inzwischen vom Bundesamt „abgeschalteten“ V-Mann wird vorgeworfen, er habe die „Noten des Hasses“ sowie zehn weitere, einschlägige CDs mitproduziert und -vertrieben. Laut Staatsanwaltschaft ist der frühere V-Mann der Volksverhetzung sowie der Verwendung und Verbreitung von Nazi-Kennzeichen schuldig.

Das Landgericht Dresden hat am Montag die Anklage zugelassen. Da H. bereits eine Strafe absitzt, wurde „Überhaft“ angeordnet. Läuft die Strafe ab, bevor der neue Prozess begonnen hat, wird H. in Untersuchungshaft überführt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln äußerte sich am Montag zu der V-Mann-Doppelaffäre nur knapp: „Zu operativen Angelegenheiten geben wir keine Stellungnahme ab“.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false