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Bund und Länder tricksen beim Geld für Investitionen.

© Jens Wolf/dpa

Exklusiv

Doppelte Buchführung: Bund und Länder tricksen bei Investitionsquote

Buchungstrick von Bund und Ländern: Drei Milliarden Euro sogenannter "Entflechtungsmittel" werden seit Jahren doppelt verbucht. Das treibt die Quote nach oben.

Mit einem Buchungstrick haben Bund und Länder seit Jahren ihre Investitionsquote nach oben gerechnet. Vereinfacht gesagt: Sie haben eine bestimmte Summe, die für Investitionen über den Bundeshaushalt an die Länder (und die Kommunen) weitergereicht wird, doppelt verbucht – der Bund für seine Rechnung, die Länder für ihre.

Konkret handelt es sich um eine Summe von derzeit immerhin drei Milliarden Euro, die als „Entflechtungsmittel“ in der haushaltspolitischen Debatte bekannt sind. Es gibt sie seit 2007, als die von der damaligen großen Koalition beschlossene Föderalismusreform in Kraft trat. In dem Zusammenhang wurde beschlossen, einige Mischfinanzierungen zu beenden: beim Hochschulbau, bei der Wohnraumförderung und bei Zuschüssen für die Verkehrsfinanzierung der Gemeinden. Dafür sind seither alleine die Länder verantwortlich, sie bestimmen mit den Kommunen, wofür die Mittel konkret eingesetzt werden.

Da nicht weniger Geld fließen sollte, blieb der Bundesanteil am Gesamtvolumen erhalten. Anstatt ihn aber über die Steuerverteilung an die Länder zu geben, wurde er weiterhin – sozusagen als Transfer – im Bundesetat geführt, obwohl der Bund sachlich nicht mehr zuständig war. Die Länder wiederum verbuchten das Geld als eigene Einnahmen für eigene Investitionen – denn eine Zweckbindung war vereinbart.

Minus im Bundesetat

Dass der Bund diese Mittel als eigene Investitionen betrachtet und sie entsprechend auf seine Quote anrechnet, kam unlängst auf, als Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklären wollte, warum die Investitionen des Bundes nach 2020 etwas geringer ausfallen – jedenfalls nach der bisherigen Planung. Die Entflechtungsmittel, so das Bundesfinanzministerium, fielen dann als Investitionen im Bundeshaushalt weg, weil mit den Ländern im vorigen Jahr vereinbart wurde, die Summe nun doch über die Umsatzsteuer zu verteilen. So lassen sie sich nicht mehr im Bundesetat verbuchen. Die Investitionsquote des Bundes sinkt damit entsprechend. Aktuell machen die Entflechtungsmittel immerhin 8,1 Prozent der Gesamtinvestitionen des Bundes aus.

"Mittelherkunft irrelevant"

Das hessische Finanzministerium bestätigte dem Tagesspiegel die Praxis: „Tatsächlich führt die bisherige Regelung dazu, dass sowohl die Investitionsquote des Bundes als auch die der Länder durch die Entflechtungsmittel steigt.“ Eine Sprecherin des Berliner Finanzsenators teilte mit: „Da es sich bei der Investitionsquote um eine ausgabenseitig definierte Kennziffer handelt, ist die Mittelherkunft diesbezüglich irrelevant.“ Die vollständige Verwendung für Investitionen werde in der Haushaltsrechnung nachgewiesen.

Das baden-württembergische Finanzministerium rechnet die Hochschulbau- und Gemeindeverkehrsmittel auf die Investitionsquote an, nicht aber die Wohnraumförderung. Eine Sprecherin ergänzte, diese Verbuchung durch die Länder schließe nicht aus, dass auch der Bund sie in seine Investitionsquote einrechne. Auch in Hessen merkt man an, das Vorgehen des Bundes sei „sachlich gerechtfertigt“.

Auf die offizielle statistische Erfassung der staatlichen Investitionen hat die Trickserei offenbar keinen Einfluss, sie fallen dadurch nicht höher aus. Warum die jetzt beschlossene Lösung über die Steuerverteilung nicht schon 2007 vereinbart wurde, ist unklar. Sie ist in jedem Fall eindeutig und nicht anfällig für Buchungstricks. Die Finanzminister konnten allerdings seit 2007 durch die Bereitstellung über den Bundeshaushalt und die damit mögliche Doppeltverrechnung ihre jeweiligen Investitionsquoten nach oben rechnen.

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