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Türkischer und deutscher Pass

© dpa

Doppelte Staatsbürgerschaft: Kirchen kritisieren Kabinettsentwurf

Union und SPD wollen es Kindern aus Migrantenfamilien erlauben, in vielen Fällen sowohl den deutschen Pass als auch die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern zu behalten. Doch den Kirchen geht das nicht weit genug.

Die Kirchen haben Bedenken gegen den am Dienstag vom Kabinett vorgelegten Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft angemeldet. Zwar seien für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern wichtige Erleichterungen geplant. Aber die Optionspflicht werde nach wie vor nicht komplett abgeschafft, beklagten die Vorsitzenden der Migrationskommissionen der katholischen und evangelischen Kirche, Bischof Norbert Trelle und Kirchenpräsident Volker Jung, am Dienstag.

Der Zwang, sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden zu müssen, stelle rechtliche Gleichheit und gesellschaftliche Teilhabe infrage, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Sie sehen in der Abschaffung der Optionspflicht zudem ein integrationspolitisches Signal an junge Menschen, dass sie von Anfang an ohne Wenn und Aber dazugehörten.

Bislang müssen sich in Deutschland geborene Kinder aus Zuwandererfamilien, die mit der Geburt zunächst den deutschen und einen anderen Pass bekommen, bis zum 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Jetzt sollen junge Leute dauerhaft zwei Staatsangehörigkeiten haben dürfen - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie in Deutschland geboren sind und bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre hier gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule besucht haben. Das Bundeskabinett billigte am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit kann der von Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) ausgehandelte Kompromiss in den Bundestag eingebracht werden, wie das Bundesjustizministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Ende März hatten sich Union und SPD darauf verständigt, die Optionspflicht für Kinder aus Zuwandererfamilien weit gehend abzuschaffen.

Auch Grüne sind mit dem Entwurf nicht zufrieden

Fehlendes integrationspolitisches Verantwortungsgefühl warf der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, der Regierung vor. SPD und Union hielten mit dem Gesetz daran fest, „dass es in Deutschland Staatsbürger 1. und 2. Klasse gibt. Wer keine Gelegenheit ungenutzt lässt, Kindern aus Einwandererfamilien zu zeigen, dass sie hier nicht willkommen sind, muss sich auch der Konsequenzen bewusst sein.“

Bundesjustizminister Maas wertete die neue Regelung dagegen als Modernisierungsschritt. „Junge Menschen, deren Leben in Deutschland geprägt wurde, werden nicht länger gezwungen, sich gegen die Wurzeln ihrer Familie zu entscheiden“, so der Minister. In der Mehrzahl der Fälle könnten Betroffene die doppelte Staatsbürgerschaft automatisch behalten. Das Aufwachsen in Deutschland werde von den Behörden anhand der Meldedaten mit
wenig Aufwand festgestellt, unnötige bürokratische Hürden würden vermieden. Nur eine Minderheit würde in Zweifelsfällen von den Behörden angeschrieben, betonte Maas. (dpa/KNA)

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