zum Hauptinhalt

Politik: Drum lese, wer sich ewig bindet

Wie gerecht müssen Verträge zwischen Verheirateten sein? Der Bundesgerichtshof will ein Grundsatzurteil fällen

Vor 3000 Jahren war das modern: Männer und Frauen, die sich die Ehe versprachen, konnten für den Fall ihrer Scheidung Verträge schließen. Meist ging es um Versorgung und Zugewinnausgleich, wie Papyrusfunde aus jener Zeit belegen. Doch jetzt könnte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe diese bewährte Rechtspraxis aus dem alten Ägypten für unmodern erklären – und zumindest teilweise abschaffen. Am Mittwoch haben die Richter verhandelt, wie weit Eheverträge noch gelten sollen, wenn ein Partner klar im Vorteil ist. Heute soll ein Urteil fallen, mit weit reichenden Konsequenzen für jene geschätzten 80 000 Partner jährlich, denen das Standesamt nicht reicht und die deshalb zu Notaren gehen.

Geklagt hatte eine studierte Germanistin, die nur den Bruchteil dessen verdient, was ihr früherer Mann, ein Unternehmensberater, an Einkommen hat. Drei Jahre nach der Heirat und zwei Jahre nach der Geburt des ersten von zwei Kindern unterschrieben beide einen Ehevertrag. Sie vereinbarten Gütertrennung und schlossen einen Versorgungsausgleich aus. Er verpflichtete sich dafür, ihr die Prämien für eine Lebensversicherung zu bezahlen. Auch auf nachehelichen Unterhalt wurde verzichtet – mit Ausnahme des Kindesunterhalts. Als die Ehe nach 16 Jahren geschieden wurde, fühlte die Frau sich übervorteilt, zumal ihr Mann aus seinem Verdienst zuhause immer ein Geheimnis gemacht haben soll. Den Vertrag hält sie für sittenwidrig.

In der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die Ehevertragsfreiheit Grenzen kennt, allerdings nur in besonders ungerechten Fällen. So hat das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren einen Ehevertrag gekippt, mit dem sich eine Schwangere das Ja-Wort ihres heiratsunwilligen Partners gewissermaßen erkauft hatte. Sie hatte, außer auf 75 Euro monatlich für das gemeinsame Kind, auf alles verzichtet. Das hielten die Karlsruher Richter für unzumutbar, auch weil die Frau offenbar fürchten musste, sonst verlassen zu werden.

Der BGH sieht nach eigenen Angaben eine gewisse „Rechtsunsicherheit“ bei diesem Thema. Die will er heute beseitigen.

Zur Startseite