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Syrische Flüchtlinge.

© REUTERS

Dublin-Verfahren gilt wieder: Deutschland schickt Syrer wieder in andere EU-Länder zurück

Deutschland will syrische Asylbewerber wieder nach dem Dublin-Verfahren in andere EU-Länder zurückschicken, über die sie in die EU eingereist sind. Das gilt aber nicht für Griechenland.

Deutschland will syrische Asylbewerber wieder nach dem Dublin-Verfahren in andere EU-Länder zurückschicken, über die sie in die Europäische Union eingereist sind. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Dienstag bestätigte, wendet Deutschland das Dublin-Verfahren aktuell für alle Herkunftsländer und alle Mitgliedstaaten außer Griechenland an. „Das gilt auch für syrische Staatsangehörige, seit dem 21. Oktober“, fügte er hinzu. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfe nun wieder in jedem Einzelfall alle Aspekte für einen sogenannten Selbsteintritt Deutschlands, also die Übernahme eines Flüchtlings ins nationale Verfahren.

Deutschland hatte im August beschlossen, das sogenannte Dublin-Verfahren für Syrer vorübergehend auszusetzen. Normalerweise wird bei jedem Asylbewerber zwingend geprüft, ob er zuerst in einem anderen Land europäischen Boden betreten hat. Ist dem so, muss der Betroffene eigentlich dorthin zurück. Darauf wurde bei Syrern seit August offiziell verzichtet. Die Rückführung von Asylbewerbern in andere europäische Staaten dürfte für Deutschland allerdings kurzfristig schwierig werden. Denn nur wenige der Flüchtlinge, die zuletzt ins Land gekommen waren, sind zuvor in einem anderen EU-Staat registriert worden. (dpa)

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