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EFSF-Gesetz: Was es bedeutet

Konkret bedeutet das EFSF-Gesetz nur eine Aufstockung des von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellten Anteils am Gewährleistungsrahmen. Zunächst einmal.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag genau genommen nicht über die „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) – auch erweiterter Rettungsschirm genannt – abgestimmt. Er hat sie damit auch weder beschlossen noch gebilligt, wie an einigen Stellen zu lesen war. Zumindest nicht direkt. Richtig ist: Der Bundestag hat ein „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ passieren lassen. Dieses Gesetz folgt einem Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs vom 21. Juli, wonach die Wirksamkeit der EFSF zur „Bekämpfung der gestiegenen Ansteckungsgefahren weiter zu erhöhen und sie mit zusätzlichen, flexibleren Instrumenten auszustatten ist“.

Konkret bedeutet es erst einmal nur eine Aufstockung des von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellten Anteils am Gewährleistungsrahmen: Dass dieser von 123 Milliarden Euro auf 211,0459 Milliarden Euro aufgestockt wird, dem hat der Bundestag zugestimmt – und damit entscheidend zur Deckung der maximalen Darlehenskapazität der EFSF von 440 Milliarden Euro beigetragen. Dabei entstehen laut Erläuterungen zum Gesetzestext zunächst keine unmittelbaren Haushaltsausgaben. Mehr noch: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit“ sei damit zu rechnen, dass eine Inanspruchnahme der Bundesrepublik Deutschland aus den ausgegebenen Garantien ausbleibt.

Nicht beschnitten durch die neue Regelung sind – zumindest vorerst – die Kompetenzen des Bundestages: Über jede weitere Erweiterung müsste dieser erneut abstimmen, da die Gewährleistungssumme im Gesetzestext klar festgeschrieben ist. Dieser nennt auch ein klares Ende der Gewährleistungsfrist: den 30. Juni 2013. Zu diesem Zeitpunkt verfalle die Ermächtigung für den dann nicht ausgenutzten Teil des Gewährleistungsrahmens. Dann soll der unbefristete Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), der nach Beschluss des Europäischen Rats vom März 2011 anfänglich insgesamt 700 Milliarden Euro umfasst, die Aufgabe übernehmen. Hier soll sich Deutschland mit knapp 22 Milliarden Euro eingezahltem Kapital beteiligen. Zusätzlich soll das Land 168,3 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital bereithalten. Über die Zustimmung zum dauerhaften Rettungsmechanismus hat der Bundestag bis dato noch nicht entschieden. Unklar ist auch noch, inwieweit Unterstützung aus dem ESM vom Bundestag abgesegnet werden muss.

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