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Echt oder nicht? Die Linke hält die Zahl möglicher Scheinehen für zu klein für den Aufwand, der nötig ist, sie zu finden.

© Andreas Lander/dpa

Ehegattennachzug: 30 Fälle von Scheinehe-Verdacht im Jahr 2017

Die Bundesregierung gibt Auskunft zur Visapraxis für Eheleute. Dabei stellt sich auch heraus, dass Frauen und Männer unterschiedliche Chancen haben.

In Berlin wird aktuell über Fälle von Einreisebetrug durch Scheinehen verhandelt, bei dem Nigerianer über Portugal nach Deutschland geholt wurden. Eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung hat jetzt herausgebracht, wie viele Scheinehen es jährlich gibt. Demnach wurden im vergangenen Jahr 30 Verdachtsfälle entdeckt, im Jahr zuvor waren es 25. Zahlen gibt es seit 2007; in diesen elf Jahren verzeichnete die Bundespolizei insgesamt 873 Fälle, in denen vermutet wurde, dass eine Ehe nur geschlossen wurde, um einem oder einer der Eheleute den Aufenthalt in Deutschland zu sichern.

Ein Drittel der Klagen hatte Erfolg

Wie oft sich der Verdacht bestätigte oder dazu führte, dass jemand kein Visum erhielt, ist nicht bekannt: „Angaben zu den Ablehnungsgründen werden nicht systematisch erhoben und können nicht nachträglich rekonstruiert werden“, heißt es in der Antwort des Auswärtigen Amts. Die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke, deren Fraktion die Anfrage gestellt hatte, sieht darin ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag: Die „überaus geringe“ Zahl lasse fragen, „warum in den Visumsverfahren überhaupt so streng nach Scheinehen Ausschau gehalten wird“ und Ehepaare wegen langwieriger Prüfungen auf Jahre getrennt würden, sagte Jelpke dem Tagesspiegel. Obwohl es sich nur um Verdachtsfälle handle, werde schwer in Grundrechte eingegriffen.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass Paare, die für ihr Eheleben vor Gericht ziehen, oft erfolgreich sind: Von den 530 Verfahren, die 2017 und den fast 600, die deswegen 2016 abgeschlossen wurden, endete jeweils ein Drittel damit, dass Visa erteilt wurden – weil entweder das Gericht so entschied oder das Auswärtige Amt sein Nein zurückzog. In beiden Jahren hatten die Visastellen in einem knappen Drittel der Fälle angenommen, es handle sich um Scheinehen.

Ein wesentlicher Grund, wenn Eheleute nicht nach Deutschland ziehen dürfen, ist allerdings, dass sie nicht genügend Deutsch können. Seit 2007 ist der Nachweis „einfacher Deutschkenntnisse“ auf A1-Niveau vorgeschrieben. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger Industrieländer – darunter die USA, Japan und Südkorea – oder Investoren.

Männer dürfen ihre Frauen öfter nachholen als Frauen ihre Männer

Dabei scheint es Frauen besonders schwer, ihre Ehemänner nachzuholen, egal ob sie selbst deutsche Staatsbürgerinnen sind oder nicht. Wie aus der Anfrage weiter hervorgeht, wurde 2016 und 2017 in beiden Fällen jeweils ein deutlich höherer Prozentsatz nachziehender Ehemänner abgelehnt als bei Frauen, die zu ihren Männern nachziehen wollten. 2017 verweigerten die Behörden gut einem Zehntel (10,8 Prozent) der ausländischen Frauen den Nachzug zu legal in Deutschland lebenden ausländischen Ehemännern, aber einem knappen Fünftel der ausländischen Männer (19,2 Prozent) den zu ihren nichtdeutschen Frauen.

Waren die in Deutschland wartenden Männer Deutsche, traf es knapp sieben Prozent der Frauen, aber knapp 13 Prozent der Männer, die zu deutschen Frauen wollten. Diese Geschlechterlücke gab es auch im Jahr zuvor: 2016 bekamen 7,5 (6,7) Prozent der nachziehenden Frauen kein Visum, aber 17,7 (11,8) Prozent der Männer.

"Diskriminierung Älterer findet nicht statt"

Dass Visa vor allem verweigert würden, wenn ältere Frauen jüngere Männer hätten, wie die Linke unter Verweis auf entsprechende Studien vermutet, weist die Bundesregierung zurück: „Eine Diskriminierung von älteren Personen findet nicht statt.“ Vage bleibt das Amt auf die Frage, wann eine Ehe für die deutschen Visumabteilungen im Ausland als glaubwürdig gelte. Das werde „vor allem aus dem Wissen und der Erfahrung der lokal Beschäftigten hergeleitet“, auch Juristinnen oder Forscher des Herkunftslandes würden befragt.

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