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Ehegattensplitting: Wie es sich rechnet

Das Ehegattensplitting könnte ein großes Wahlkampfthema werden - in der derzeitigen Form ist es umstritten. Die Opposition hält es für antiquiert. Wie wird es eigentlich berechnet?

Die Berechnung des Splittingtarifs ist denkbar einfach: Das Einkommen eines Paares wird zusammengezählt, durch zwei geteilt und danach besteuert. Die Faustregel lautet: Paare mit ungefähr gleichen Verdiensten bekommen praktisch nichts wieder heraus, je größer der Unterschied der Einkommen, umso größer der Splittingvorteil, und in einer Alleinverdienerehe ist er damit am größten. Zudem wächst die Summe mit dem Gesamteinkommen – das hat mit der Steuerprogression zu tun. Die Wirkung am Beispiel: Ein Paar hat ein Einkommen von zweimal 30 000 Euro, macht eine Einkommensteuer von zweimal 5625 Euro, zusammen also 11250 Euro. Ein anderes Paar hat das gleiche Gesamteinkommen, doch ein Partner verdient die 60000 Euro allein. Macht wegen der Progression eine Steuer von 17028 Euro. Durch das Splittingverfahren wird diesem Paar vom Finanzamt aber ebenfalls eine Steuerschuld von 11250 Euro zugerechnet – der Splittingeffekt beträgt damit 5778 Euro. Das ist kein Steuergeschenk, sondern steuerrechtlich geboten. afk

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