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Politik: Ehescheidung künftig beim Notar? Länder planen Justizreform

(HB). Unter dem Druck der Haushaltsnot planen die Länder im Bereich der Justiz weitere Privatisierungen.

(HB). Unter dem Druck der Haushaltsnot planen die Länder im Bereich der Justiz weitere Privatisierungen. Nach einem Bericht des „Handelsblatts“ sind Niedersachsen und BadenWürttemberg die treibenden Kräfte bei der Privatisierung der Zwangsvollstreckung, die noch in den Händen beamteter Gerichtsvollzieher liegt. Allerdings gebe es erhebliche verfassungsrechtliche Vorbehalte: Die Gerichtsvollzieher müssen auch gegen den Willen des Schuldners Pfändungen vornehmen können – was nicht ohne staatliche Hoheitsgewalt geht. In der Woche vor Weihnachten habe sich erstmal eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe getroffen, um die Probleme zu diskutieren, schreibt das Düsseldorfer Blatt. Als weiterer denkbarer Privatisierungsschritt wird laut „Handelsblatt“ der Verzicht auf die Verhandlung vor dem Familiengericht bei einvernehmlichen Ehescheidungen beraten – hier soll den Gerichtsbeschluss ein Notar vorbereiten. Auch die Handelsregister müssten nach Meinung vieler Justizminister nicht zwingend von Amtsgerichten geführt werden.

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