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„EIGENMÄCHTIGE ABWESENHEIT“ UND „FAHNENFLUCHT“: Von wegen Drückeberger

Am Montag haben zum letzten Mal nach mehr als 50 Jahren Wehrpflicht, 12 150 junge Männer den regulären Dienst bei der Bundeswehr angetreten. Eine Sonderbehandlung für „Drückeberger“ werde es nicht geben, hieß es aus dem Verteidigungsministerium.

Am Montag haben zum letzten Mal nach mehr als 50 Jahren Wehrpflicht, 12 150 junge Männer den regulären Dienst bei der

Bundeswehr angetreten. Eine Sonderbehandlung für „Drückeberger“ werde es nicht geben, hieß es aus dem Verteidigungsministerium. Sollte heißen, wer „schuldhaft“ nicht zum Dienst antritt, kann wegen „eigenmächtiger (vorübergehender) Abwesenheit“ mit bis zu drei Jahren Haft oder wegen „Fahnenflucht“ (bei der Absicht, sich auf Dauer dem Dienst zu entziehen) mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Am Dienstag war noch unklar, auf wie viele der Rekruten vom Montag das zutreffen könnte. Ein Ministeriumssprecher sprach von „business as usual“. Ein vergleichender Blick zeigt, das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervor, dass 2009 rund 69 000 Männer einberufen wurden und es im Jahresverlauf 340 Verdachtsfälle „Eigenmächtige Abwesenheit im Wiederholungsfalle“gab – und keinen einzigen von Fahnenflucht. mis

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